Freigestellt was tun
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Freigestellt, was tun?
Ja, denn er hat hat auf eine Erbringung der Arbeitsleistung durch die Freistellung verzichtet. Der übrige Teil des Arbeitsvertrages bleibt ja bestehen, wobei ich davon ausgehe, daß Du zur Erbringeung derselben ja bereit bist.
Nachtrag: Falls das Wort "widerruflich" in der Freistellung fehlt, solltest Du Dich umgehend darum kümmern inwieweit er weiter Sozialabgaben für Dich leistet. Es kann sein, daß Du Dich da selbser drum kümmern mußt.
natürlich muss er das Gehalt weiterzahlen bis zum Tag zu dem du gekündigt bist.
Er muss das Gehalt weiterzahlen - allerdings kann er eventuell noch vorhandenen Urlaub mit der Freistellung verrechnen.