Fotografieren fremden

hi. hab mal ne frage ist es eigentlich erlaubt einfach so jemanden zu fotografieren? damit mein ich kann ich einfach zu wem hingehen und von dem dann ein foto machen? weil was ist wenn derjenige der fotografiert worden ist das nicht will? das frag ich mich schon die ganze zeit.

10 Antworten zur Frage

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Fotografieren von fremden.

nein dass ist verboten jemanden zu fotografieren der es nich will
Man darf jedermann fotografieren – man darf das Bild nur nicht ohne Einverständnis des Fotografierten veröffentlichen. Voraussetzung: Man fotografiert die Person in der Öffentlichkeit, der sie sich ja schließlich freiwillig aussetzt. Jemanden in dessen Privatsphäre zu fotografieren, ist verboten – beispielsweise darf man nicht nächtens durchs erleuchtete Fenster knipsen.
nein,ist verboten,du muß denjenigen vorher um erlaubnis fragen
es gibt,auch besimmte objekte die darf frau man nicht ablichten
Nein, es ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Personen an denen ein öffentliches Interesse besteht, aber auch da nicht in jedem Fall.
Du kannst z.B. ein Bild von Frau Merkel bei einer öffentlichen Rede fotografieren, aber Du darfst sie nicht durch ein Loch im Zaun beim Grillen auf ihrem privaten Grundstück knipsen.
Überhaupt ist es ziemlich schwierig Personen zu fotografieren. Ich merke das immer wieder. Die meisten Menschen wollen nicht von Fremden fotografiert werden. Hilfreich ist da in manchem Fällen, wenn man vorher mit den Leuten in ein Gespräch kommt, sie nicht nur fragt sondern sich ein paar Minuten mit ihnen unterhält, ihnen vielleicht ein Bier oder Eis ausgibt. Was die auch meist zugänglicher macht ist, wenn man selbst mit Frau und Kind (sofern man hat; ich "borge" mir manchmal extra deshalb die Kinder meiner Schwester) unterwegs ist.
Aktuell habe ich z.B. im Moment das Problem, dass ich ein bestimmtes Modell für ein Aktfoto suche. Da helfen Kinder natürlich wenig. Auf meine Zeitungsanzeige haben sich zwar mehrere junge hübsche Frauen gemeldet, aber genau das suche ich nicht. Ich habe vom Bildaufbau her schon ziemlich konkrete Vorstellungen und suche jemanden zwischen 35 und ca. 50. Ist aber sehr schwierig.
Du kannst dafür belangt werden, wenn Du Bilder veröffentlichst und die betreffenden Personen vorab nicht um Erlaubnis gebeten hast.
Kann nur bestätigen was chrisagd schon geschrieben hat.
Dies kann ich auch mit sicherheit bestätigen da mir letztlich so was pasiert ist und ich Polizeilichen rat geholt habe und die das auch so betätigten.
Nein du darfst keinen fotografieren der dies nicht will.
Jeder Mensch darf laut § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Maße bzw. Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
In der Öffentlichkeit kann man Menschen fotografieren, darf aber deren Rechte am eigenen Bild nicht durch Veröffentlichung verletzen. In der Privatsphäre darf man Privatpersonen nicht einmal fotografieren, um die Bilder etwa für eigene Zwecke dann zu nutzen.
In der Öffentlichkeit dürfen absolute bzw. relative Personen der Zeitgeschichte fotografiert werden, deren Fotos dann auch veröffentlicht werden dürfen, weil bzw. wenn sie so gut wie jeder kennt bzw. wenn die Definition der absoluten oder relativen Zeitgeschichte zutrifft. Das ist aber ein recht diffizilies Feld, auf dem zu agieren auch für Pressefotografen nicht ohne Fallstricke ist.
halo billie, nein ohne zustimmung des jenigen darfst du das nicht.


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