Einzelner arbeitgeber tarifvertrag gewerkschaft aushandeln

Es ist eigentlich egal ob es sinn macht oder nicht Ich muss nur wissen ob die einzelnen Gruppen dazu ermächtigt sind einen Tarifvertrag auszuhandeln

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Kann ein einzelner Arbeitgeber einen Tarifvertrag mit einer gewerkschaft aushandeln?

Der Tarifvertrag – Arten und Inhalte von Tarifverträgen » arbeits-abc.de
Ja, das sind aber im allgemeinen sehr große Firmen.
Sofern ein Arbeitgeber das wünscht und es für seine Branche keinen Tarifvertrag gibt, kann er mit dem Betriebsrat seiner Firma eine Betriebsvereinbarung treffen, die auch Fragen der Entlohnung regelt.
Sollte er sich an die Gewerkschaft wenden, wird sie ihm vermutlich das Gleiche empfehlen.
Die Betriebsvereinbarung kann solche Fragen auch dann regeln, wenn es einen Tarifvertrag gibt, allerdings darf sie nicht gegen den Tarifvertrag verstossen.
Siehe hierzu § 77 Abs. 3 BetrVG, die sog. Öffnungsklausel
BetrVG - Einzelnorm
Weiteres zum Thema findest Du hier:
Betriebsvereinbarung: Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
Betriebsvereinbarung darf nicht gegen Tarifvertrag verstoßen - Arbeitsrecht - JuraForum.de
87 Mitbestimmungsrechte
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1.
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3.
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
4.
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
5.
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
6.
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
7.
Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
8.
Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
9.
Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen;
10.
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
11.
Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
12.
Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen;
13.
Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.
BetrVG - Einzelnorm
Siehe Nr. 10 und 11 in Absatz
wenn er unbedingt will, aber er wird dabei sicher den kürzeren ziehen,denn er hat ja niemand der hinter ihm steht.
vielleicht ist das sogar möglich,
sofern er Mitglied
eines Arbeitgeberverbandes ist.
Um einen Vertrag worin es um einen Job geht,
auszuhandeln, bedarf es nun wirklich nicht der Bemühung einer Gewerkschaft,
amerikanische Manager gehen hin und treffen solche Entscheidungen
ohne jeglichem Beistand.
sofern er Mitglied
eines Arbeitgeberverbandes ist. "
. gerade dann nicht, denn dann wäre er an die "Aushandlungen" des AG-Verbandes gebunden.