Dachfenster regnet rein vermieter nach reparatur miete erhöhen geht
8 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Zum Dachfenster regnet es rein. Vermieter will nach Reparatur Miete erhöhen. Geht das?
Ein Handwerker hat das Fenster vor ein paar Monaten schon repariert, er erklärte dann, dass das kaputte mit der mangelnden Isolierung zusammen hängt, da Feuchtigkeit eintritt und sich der Rahmen des Fensters immer wieder ausdehnt und zusammenzieht. Dadurch sollen Risse entstehen, was das Fenster undicht macht.
Und wie sieht der Fall jetzt aus?
Die Reparatur des Dachfensters ist ganz klar Vermietersache. Eine Mieterhöhung ist hierfür nicht zulässig. Vielmehr kannst du - für den Fall, daß die Reparatur nicht kurzfristig durchgeführt wird - unter Beachtung der geltenden Regeln sogar Mietminderung geltend machen.
Anders sieht es aus, wenn der Vermieter das komplette Dach saniert und durch eine bessere Isolierung eine bessere Wohnqualität schafft. Dies ist als Modernisierung auf die Mieter mittels einer Mieterhöhung umlegbar.
Beides sind also komplett verschiedene Schuhe.
Mein Tip an dich:
Fordere den Vermieter schriftlich auf, das Fenster umgehend zu reparieren und kündige - für den Fall der Nichtausführung - eine Mietminderung an. Hier kannst du dich in etwa orientieren, in welcher Höhe du die Minderung ankündigen kannst.
Mietminderungstabelle
Insofern der Vermieter dann das Dach vollständig neu isoliert, musst du dennoch mit einer Mietanpassung aufgrund dieser Modernisierung rechnen. Diese wäre gerechtfertigt - hat aber mit dem undichten Fenster an sich nichts zu tun.
Zu deiner Ergänzung:
Solange es durch das Fenster bei dir rein regnet, ist deine Wohnqualität verschlechtert und du bist zur Minderung berechtigt, bis dieser Mangel behoben wird.
Ist die Behebung des Mangels nur durch die Modernisierung möglich, bleibt es bei der Minderung bis zur Reparatur.
Nach der Modernisierung kann diese jedoch auf die Mieter umgelegt werden, da die Wohnqualität gegenüber dem Urzustand verbessert hat und damit ein höherer Mietpreis gerechtfertigt ist.
Dachfenster: Reparatur, Mieterhöung nicht gerechtferigt.
Isolierung: Wertverbesserung gegenüber dem Zustand bei Anmietung, Mieterhöhung kann verlangt werden.
Nein, darf nicht. Da es eine Reparatur ist, zählt dies nicht mit unter einen Mieterhöhungsgrund.
Schließlich hat der Vermieter dafür zu sorgen dsa ihr die Wohnung in einwandfreiem Zustand nutzen könnt
Weil die Reparatur zu den Grundpflichten des Vermieters gehört, darf hierfür grundsätzlich keinerlei Mieterhöhung verlangt werden
Aktuelles: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Hmm, wenn es nicht "nur" eine Reparatur beinhaltet, dann kann der Vermieter mehr Miete verlangen. Ihr solltet euch mal beim Mieterbund erkundigen.
Solange der Mangel besteht, kannst du die Miete mindern. Wenn der Mangel beseitigt ist kann der Vermieter die Miete erhöhen.
Wie gesagt, lasst euch beim Mieterbund beraten wieviel der Vermieter dafür mehr verlangen kann/darf.