Arbeitsamt alle 3 wohnungsangebote ablehnen unter 360 euro liegen

Hab vor kurzem genehmigt bekommen das ich mir eine eigene Wohnung nehmen darf, da bei uns zu viele Personen im Haushalt leben. Nun habe ich heute meiner Bearbeiterin 3 Wohnungsangebote unter 360 Euro Warmmiete vorgelegt. Dazugesagt ist das die von einer Wohnungsbaugenossenschaft stammen. Die Preisgünstigste würde 334 Euro warm kosten, nur selbst die wird nicht genehmigt obwohl ich unter der Höchstmiete liege. Nun soll ich ihr noch weitere Angebote vorlegen. Will aber unbedingt diese Wohnung haben, da die Bezugsfertig und gleich in der Nähe ist. Sie hat mich aber aufgefordert Berlinweit zu suchen. Ist das gerecht, obwohl ich bis zu 360 Euro warm gehen kann, das ich mir eine 1 Raumwohnung suchen MUSS? Die aktuelle wär eine 2 Raumwohnung, bezugsfertig renoviert, mit niedriger Kaution und 53 qm. Kann ich irgendwie gegen meine Bearbeiterin vorgehen? Meine Sachbearbeiterin "will" das ich mir eine 1 Raumwohnung egal in welchen Bezirk nehme.Nur darf sie das bestimmen? Nach Artikel 11 des Grundgesetzes hat sie doch garnicht das recht dazu. Was kann ich tun? Hat jemand Rat?

7 Antworten zur Frage

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Darf das Arbeitsamt alle 3 Wohnungsangebote ablehnen obwohl sie unter 360 Euro liegen?

Du solltest den Artikel 11 GG schon. Absatz 2 bestimmt:
" Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
So.
und diese "besondere Last" sind 53 qm.
Nach dem Gesetz stehen einem 1 Pers. Haushalt max. 45 qm zu.
Sobald Du nicht mehr von der öffentlichen Hand lebst, kannst
Du Dir nach Artikel 11 GG Abs. 1 überall eine Wohnung suchen.
Das Verhalten der SB ist völlig korrekt und nicht zu beanstanden.
- Auch wenn Dir das nicht in den Kram passt.
Die qm Zahl hat hier aber in Berlin nicht viel zu sagen, das Gesetz sagt lediglich maximal 360 Euro Warmmiete, egal welche Quadratmeterzahl die Wohnung hat. Auf Artikel 11 bezogen meinte ich auch nur ob sie mich dazu zwingen kann in einen anderen Bezirk zu ziehen!Da sie ja damit das Gesetz für Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet für mich einschränken will. Hat also mit der Wohnungsgröße nichts zu tun, sondern mit dem Standpunkt.
Es ist doch deutlich in Abs. 2 Artikel 11 GG geregelt:
.Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden.
Das Gesetz, das die Freizügigkeit bei Dir - zu Recht - einschränkt ist das
SGB II
Rechtlich stehen dir weniger als 53qm zu,aber das ist eine Ermessens Frage die am Sachbearbeiter liegt.
Sind 53qm günstiger,als ein 1Zimmerapartment.
Fest steht das ich 3 Wohnungsangebote vorgelegt habe und damit meine Pflicht zur Wohnungssuche erfüllt habe. Sie hätte eine Wohnung genehmigen müssen, tat dies aber nicht da sie aus persönlichen Gründen wünscht das ich mir eine 1 Raumwohnung egal wo in Berlin suchen soll. Quasi will sie mich auch aus ihren Zuständigkeitsbereich raus haben.Ich liege ja noch mit 30 Euro unterhalb der Mietobergrenze von 360 Euro
vergiß es zu opponieren - Du hast keine
Chance - die Entscheidung der SB ist rechtmäßig
und das persönliche Dinge eine Rolle spielen, wirst
Du nicht glaubhaft beweisen können.
Du hast nicht einmal einen Bescheid gegen, den
Du im Widerspruchsverfahren vorgehen könntest.
Aber es ist doch MEIN Recht zu wohnen wo ich will und ob ich nun für eine 1 Raumwohnung mit 34 qm 300 Euro warm bezahle oder für eine die etwas größer ist 30 Euro mehr bezahle ist doch mir überlassen. Ich will ja nicht dauerhaft von Harz 4 leben, nur wieso soll ich wenn ich wieder in Arbeit bin nochmal umziehen? Wegen 30 Euro, wo sie mich vom Gesetz her nichtmal dazu zwingen kann in einen anderen Bezirk zu ziehen. Ist doch quatsch! Hat hier auch zufällig jemand Áhnung davon? Weil es immernoch mein Recht ist zu entscheiden wo ich hinziehe und da kann meine Bearbeiterin mir sagen was sie will, denn da greift wieder Artikel 11
Es ist nur dann DEIN RECHT, wenn Du nicht von der Stütze leben mußt


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