Ab vermieter neue fussböden legen
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Ab wann muss ein vermieter neue fussböden legen
Das kommt darauf an. Wenn es eine gebrauchsübliche Abnutzung ist, so kann das Vermietersache sein.
Ist der Schade an den Fliesen aber durch herunterfallen von Gegenständen seitens des Mieters erfolgt, so ist das Mietersache.
Das hängt vom Material des Bodenbelags, vom Grad der Abnutzung oder Beschädigung ab.
Schau mal hier:http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf
Bei Euch in Germanien dürfte auch eine ähnliche Tabelle vom Mieterbund erhältlich sein.
Plattenböden:
Tonplatten 30
Naturstein, weich 30
Naturstein, hart 40
Keramikplatten, lasiert 30
Feinsteinzeugplatten 40
Kunststeinplatten 40
Du musst eh nur für den Zeitwert der Reparatur aufkommen.