Ab vermieter miete verlangen

Ich bin echt schon jetzt genervt. Ich habe es geschafft anstatt meine 3 monatige Frist beim alten Vermieter einzuhalten, frueher aus dem Vertrag rauszukommen um bei meinen neuen Vermietern einzuziehen, weil sie auch das Haus so schnell wie moeglich vermieten wollten. Hab also alles in Bewegung gesetzt. Hab es geschafft und bin dann eine Woche vor dem neuen Mietbeginn eingezogen. Noch beim Einzug kommt sie auf mich zu und sprach mich auf "Kosten fuer die eine Woche" wo ich frueher in der Wohnung bin, an! Erst meinte sie zwecks Heizkosten, ein paar Tage spaeter kam sie an die Tuer und den Betrag den sie mir nannte war aufeinmal 1/4 der normalen Miete! Meine Frage ist haben sie ein anrecht darauf. Ich zahle ihr gerne 50 Euro fuer die Woche heizen, wobei wir nur abends zuhause sind und auch nicht voll heizen, aber vorab schon ein Teil der Miete? Da komm ich mir gerade vor wie der letzte Depp.hab mich extra beeilt und als Dank muss ich die Woche schon Miete bezahlen? Wie gesagt der Mietvertrag ist ab 1.2.10.

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Ab wann kann ein Vermieter Miete verlangen?

Prinzipiell gilt hier der Mietvertrag. Dort gehört bei einem früheren Einzug einfach unter sonstigen Vereinbarungen rein, ab welchem Datum die Nebenkosten und die Miete zu zahlen sind.
z.b. Mieter zieht zum 20. ein.--> Mieter übernimmt ab Einzugsdatum die Nebenkosten
oder ab dem 20. hat der Mieter folgende anteilige Miete zu bezahlen. Betrag X €.
Alles andere ist immer Stress.
ich würde, wenn keine Vereinbarung besteht mit der Vermieterin reden, dass ihr z.b. gern ab dem Einzugsdatum die Nebenkosten übernehmt, aber die Mietzahlung ab dem v e r e i n b a r t e n Mietbeginn.
Es gilt das Datum des Mietvertrages,alles andere ist Kulanz seitens des Mieters.
Das ist meiner Meinung nach auch nur im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Wenn der Vertrag am 1. beginnt und du zum 15. des Vormonates bereits den Schlüssel bekommst, dann ist der sicherlich zum Renovieren und Einziehen gedacht - jedoch nicht zum Wohnen. Wer wohnt zahlt Nutzung.
Du kannst ja mit deinem neuen Vermieter streiten, aber dir gleichzeitig auch wieder eine neue Bleibe suchen!
Im schlimmsten Falle schluckst du diese Kröte - zahlen schafft Frieden
Wie einige User schon erwähnten, rein rechtlich wäre durch fehlen der schriftlichen Vereinbarung natürlich auch die Zahlungspflicht fehlend.
Gibt die die Vermieterin allerdings vor Mietvertragsdatum die Schlüssel, ist dieses Entgegenkommen eine unbelegbare Vereinbarung, wo jede Partei im Nachhinein Ihre Ansichten im pro und Kontra darlegt. Eine Zahlungspflicht bestünde also erst, wenn beweisrechtlich dargelegt werden kann, das ein Vertragspartner gegen Vereinbarungen verstoßen hat oder diese zumindest existiert.
Ferner ergibt sich doch die Vorraussetzung, das Endergebnis der Vertraglichen Bindung, keinen sonderlich angenehmen Beigeschmack für weitere Vereinbarungen bekommen sollte, sondern eine künftige Wohlverhaltensphase angestrebt werden sollte. Fazit : ohne Schriftliche Vereinbarung zwar keine Zahlungsnotwendigkeit - aber ohne Verzicht der Rechtsdurchsetzung sind weitere Streitigkeiten vorprogramiert.- Eine Woche ein dicken Hals ist besser als ein näheres Wohn-Leben mit Herzrasen.
schon mal fuer die Antworten. Ich muss aber sagen, egal wo ich bis jetzt eingezogen bin, musste ich keine Miete bezahlen.ja, der Strom und Wasserzaehler war auf mich angemeldet aber bei meiner letzten Wohnung hatte ich 2 Monate vorher schon den Schluessel und ja klar wenn ich dort war zum Streichen usw. lief der STrom oder das Wasser auf mich. Aber alles andere lief immer ab Mietbegin. Bin kein Mietnormade oder so lol.musste nur wegen meinem Job in den letzten 10 Jahren oefters umziehen. Aber ja, bei mir handelt es sich um 7 Tage vor dem Mietbegin. Und ein Betrag fuers Heizen, ja ok. Ich denke 50 Euro fuer eine Woche Oel.und das auch nicht durchgehend, muesste reichen. Dazu kommt auch noch das ich glaub ich einen schnueffel Vermieter habe.d.h. ich bin fast 100% ueberzeugt das er etliche male in der Wohnung war waehrend ich weg war. Oh mann, ich weis das hoert sich mies an, aber das Haeuschen gefaellt mir und es ist ruhig uuuuund ich habe keine Lust schon wieder auszuziehen.
Ich kann mir schon vorstellen wie es ist. Aber Besonnenheit siegt nun mal. Zu den Abwesenheitsbesuchen gibte es eine einfache Lösung : Tausche die Schlösser aus. Laut BGB darf jeder Mieter dies ohne weiteres tun. Die alte Reglung des Verbleibs des Schlüsselpaares beim Vermieter gibt es schon lange nicht mehr. Du kannst ja für Notfälle eine Adresse der Schlüsselhinterlegung angeben - zu seiner und Deiner Ruhe. Verwahre diese nur gut auf, für den späteren Wiedereinbau bei Auszug.
Und das mit dem Schloss ist ganz sicher? Ich darf das? Weeeeeeil.ich habe es ausgetauscht weeeeeil.ich morgens auf die Arbeit los bin, Schluessel im Schloss und ich rutschte aus und der Schluessel brach im Schloss ab.ich denke mal er hat es bestimmt schon gemerkt. Ich tauschte es dann auf jedenfall aus nachdem das Haar im Tuerspalt wiedermal nicht positiv ausfiel Gut es sind aeltere und sie wohnten jahrelang in diesem von mir gemieteten Haus und ja die Neugierde ob ich heize wie eine verrueckte uebermannt sie lol.aber das mach ich nicht mit. Ich zieh auch nicht wieder aus.es nervt nur sehr.


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