Ab man anspruch rückzahlung mietkaution
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Ab wann hat man Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?
Es gibt dazu ein Urteil vom Kammergericht:
"Kammergericht, Urteil vom 21.08.2003, Aktenzeichen 12 U 10/02
Zur Rückgabe der Sicherheit nach beendetem Mietverhältnis ist der Vermieter dann verpflichtet, wenn überhaupt keine Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen. Soweit Ansprüche bestehen aufgrund rückständiger Mieten und/oder auszuführender Reparaturarbeiten, kann der Vermieter die Sicherheit zunächst zurückbehalten um zu prüfen, ob und in welchem Umfang er Ansprüche hat. Der Prüfungsraum beträgt bis zu sechs Monate. Ggf. kann er dann mit Ansprüchen gegenüber der Sicherheit die Aufrechnung erklären"
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, sofern noch Nebenkostenabrechnung ausstehen. Das muss dann allerdings in einem angemessenen Verhältnis stehen, siehehttp://mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsfragen/kautioneinbehaltung.htm
Es stimmt, das man mit dem Vermieter die wohnung begeht und er die Mängel/kleine Korrekturen auf einem Protokoll aufschreibt und beide Parteien gegenzeichnen. Dann gibt es noch die Endabnahme bei dem müssen die Mängel dann ausgeglichen sein, ansonsten behält der Vermieter einen Teil der Kaution ein! Es ist nicht richtig,das der Vermieter die Kaution sofort freigeben muß, er hat dafür ein Jahr zeit. Das hängt mit der Jahresendabrechnung zusammen, das Geld dient dem Vermieter in dem Falle als Sicherheit