Gesetzliche Bestimmungen zum Fällen alter Bäume

Muss ich das Fällen einer etwa 50 Jahre alten Birke anmelden und gibt es regionale Unterschiede bei den gesetzlichen Regelungen?

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Laut dem Umweltschutzgesetz ist grundsätzlich das Fällen alter Bäume anzumelden. Jedoch können die regionalen Bestimmungen und Gemeindeverordnungen variieren. Es ist deshalb wichtig sich vor einer solchen Aktion über die lokalen Gesetze und Vorschriften zu informieren um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

In einigen Gemeinden gibt es eine Baumschutzverordnung die das Fällen von Bäumen regelt. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich das Fällen einer Birke oder eines anderen Baumes anzuzeigen oder eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Natur und der Erhaltung von Grünflächen in der Gemeinde.

Es gibt jedoch ebenfalls Gegenden in denen das Fällen von Bäumen weniger restriktiv gehandhabt wird. Zum Beispiel auf dem Land kann es vorkommen, dass das Fällen von Bäumen weniger streng kontrolliert wird und dadurch auch keine Anmeldung oder Genehmigung erforderlich ist. In solchen Fällen ist es dennoch ratsam, sich bei der örtlichen Gemeinde oder dem örtlichen Umweltamt zu erkundigen um sicherzugehen, dass keine speziellen Vorschriften oder Einschränkungen gelten.

Des Weiteren ist zu beachten: Dass das Fällen von Bäumen zu bestimmten Zeiten eingeschränkt sein kann um zum Beispiel Vogelnistplätze zu schützen. Daher ist es wichtig vor der Baumfällung sicherzustellen: Dass sich keine Vögel im Baum befinden die geschützt sind und nicht gestört werden dürfen.

Ein Beispiel für eine regionale Unterschiedlichkeit in Bezug auf das Fällen von Bäumen besteht im Land Brandenburg wo vor einigen Jahren das Baumfällen auf dem eigenen Grundstück erlaubt wurde. Hierbei entfallen die Genehmigungspflicht und die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen auf privaten Grundstücken. Dennoch empfiehlt es sich vorsichtshalber eine schriftliche Anfrage zur Fällung einzureichen um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Insgesamt ist es also ratsam, vor dem Fällen einer etwa 50 Jahre alten Birke oder eines anderen Baumes die rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde zu prüfen um sicherzugehen, dass das Vorgehen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.






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