Fragestellung: Ist es ratsam, Bäume ohne Genehmigung zu fällen, und welche rechtlichen Konsequenzen könnten eintreten?

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Eine oft diskutierte Materie betrifft die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück. Immer wiedergestellt sich die Frage, ob es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen und eine Genehmigung einzuholen – oder ob man das Wagnis eingeht die Bäume einfach zu fällen um ungeliebte Schattenquellen loszuwerden. Angefangen mit den 6 großen Fichten vor einem beliebten Haus, gibt es unterschiedliche Aspekte zu betrachten.


Zuerst sollte man die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt konsultieren. In vielen Städten sind Nadelbäume nicht von der Fällpflicht befreit. Die Baumschutzsatzung wird oft auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht und hilft bei der Klärung, inwieweit Bäume unter Schutz stehen. Wenn die Fichten unter diesen Schutz fallen wäre ein Antrag auf Fällung unumgänglich. Auf dem Antrag sind wichtige Details wie die Baumart der Stammumfang und die Begründung für die Fällung darzulegen. Wenn die Bäume etwa krank sind oder Wurzeln Gehwegplatten anheben, stellen dies gute Argumente dar. Ein Lageplan sollte ähnlich wie nicht fehlen. Die Aussicht auf eine Genehmigung könnte dann durchaus gegeben sein – eventuell verbunden mit dem Auflagen, an anderer Stelle einen neuen Baum zu pflanzen.


Ich kann Ihnen nur raten – gehen Sie zur Gemeinde und stellen Sie einen Fällantrag, bevor Sie einen Baum ohne Genehmigung fällen. In bestimmten Regionen wie Hamburg wurden Strafen von bis zu 40․000 Euro 💶 verhängt. Dies geschah beispielsweise wie ein Hausbesitzer eine große Tanne ohne Genehmigung fällen ließ. Man sollte definitiv die finanzielle Belastung und den möglichen Stress vor einem Polizeibüro vermeiden – das kann eine sehr unangenehme Erfahrung sein.


Zusätzlich dürfen die Fällungen von Bäumen bis zum 14. März nur ohne weitere Komplikationen durchgeführt werden. Nach diesem Datum sind schriftliche Sondergenehmigungen erforderlich. Im Frühling und Sommer könnte man außerdem die Nistzeit der Vögel berücksichtigen; der Schutz von Nestern und Gelegen ist in vielen Regionen ein großes Thema.


Obgleich Laubbäume in vielen Orten unter Schutz stehen, verhält es sich mit Nadelbäumen oft anders. Ohne erforderten Genehmigungen dürfen diese Bäume fällen – jedoch ist dies ein zweischneidiges Schwert.


Sie als Grundstückseigentümer besitzen eine Verkehrssicherungspflicht. Sicherlich müssen Sie dafür sorgen: Dass Ihre Bäume nicht morsch und unsicher sind. Im Zweifelsfall ist es ratsam – sich vorab rechtlich beraten zu lassen und auf die Vorschriften der örtlichen Baumschutzsatzung zu achten. Ein gewissenhafter Umgang mit diesem Thema wird die eigene Nachbarschaft die finanzielle Situation und nicht zuletzt das persönliche Gewissen entlasten!


Die Entscheidungen die bei der Fällung von Bäumen getroffen werden, sind von Bedeutung. Lassen Sie sich zeitgerecht beraten und handeln Sie reflektiert – denn der Aufwand ist oft längst nicht so groß wie die eventuellen Folgen einer unüberlegten Handlung.