Verbrennen von Obstbaumholz im Kleingarten - erlaubt oder verboten?

Darf ich im Kleingarten mein angesammeltes Obstbaumholz verbrennen?

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Ja du darfst im Kleingarten dein Obstbaumholz verbrennen vorausgesetzt bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die genauen Regelungen können jedoch von Kleingartenverein zu Kleingartenverein variieren. Es ist deshalb wichtig – die Vereinssatzung und eventuelle zusätzliche Regelungen des Vorstands zu beachten. In einigen Fällen kann der Vorstand das Verbrennen von Obstbaumholz verbieten.

Wenn das Verbrennen von Obstbaumholz erlaubt ist gibt es dennoch einige Dinge zu beachten. Zum einen sollte das Holz genügend getrocknet sein um eine Rauchentwicklung zu vermeiden. Nasses oder grünes Holz kann zu einer starken Rauchentwicklung führen und ist daher nicht geeignet. Trockenes Obstbaumholz ist eine gute Option zum Verbrennen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist eine sichere Feuerstelle. Diese sollte so gestaltet sein – dass keine Gefahr durch Funkenflug oder umfallende Holzscheite entstehen kann. Ein geeigneter Grill oder ein alter Klöpperboden mit angeschweißten Füßen können als Feuerstelle verwendet werden, sofern sie den Sicherheitsstandards entsprechen.

Es gibt jedoch ebenfalls mögliche Einschränkungen beim Verbrennen von Obstbaumholz. Während heißer und trockener Phasen kann es zu Verbrennungsverboten kommen um das Risiko von Bränden zu minimieren. Dies gilt nicht nur für Kleingärten allerdings auch für andere Bereiche und Gemeinden. Daher ist es ratsam – sich über etwaige Verbote oder Einschränkungen in der eigenen Region zu informieren.

Wenn der Vorstand des Kleingartenvereins das Verbrennen von Obstbaumholz untersagt besteht die Möglichkeit das Holz zu klein zu sägen und zu trocknen um es als Brennholz für den Ofen zu verwenden. In diesem Fall ist es wichtig – die Vorschriften des Schornsteinfegers zu beachten. In einigen Fällen kann es sein: Dass nur Kohlen im Ofen verbrannt werden dürfen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass das Verbrennen von Obstbaumholz im Kleingarten unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann. Es ist jedoch ratsam – die Vereinssatzung und eventuelle zusätzliche Regelungen des Vorstands zu überprüfen und sich über Verbote oder Einschränkungen in der eigenen Region zu informieren.






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