In der heutigen Arbeitswelt sind Zusatzqualifikationen und Erfahrungen in der Bewerbung von großer Bedeutung. Eine häufige Fragestellung dreht sich um die Auflistung von Erfahrungen die in einem speziellen Bereich gesammelt wurden. In diesem Fall geht es um die Aufnahme einer Tätigkeit als Ausbildungsbetreuer ohne den entsprechenden Ausbilderschein in die Bewerbung.
Ein junger Mann von 22 Jahren der seit rund fünf Jahren in seinem aktuellen Unternehmen tätig ist hat die Faszination entwickelt den nächsten Schritt in seiner Karriere zu wagen. Während seiner bisherigen Anstellung hat er allerdings gesagt, dass er seit anderthalb Jahren die Verantwortung für die Ausbildung eines neuen Auszubildenden übernommen hat. Seine Situation ist speziell. Er kann erst im Juni 2023 den erforderlichen Ausbilderschein erwerben, da ihm die nötigen drei Jahre Berufserfahrung noch fehlen.
Die Frage die sich ihm stellt, lautet: Darf ich dennoch meine Rolle als Ausbildungsbetreuer in die Bewerbung aufnehmen oder würde dies gegen die Vorschriften verstoßen? Diese Unsicherheit ist nicht unüblich.
Eine Möglichkeit diese Erfahrungen darzustellen, besteht darin, Formulierungen zu wählen die den tatsächlichen Rahmen zeigen, ohne sich selbst als „Ausbilder“ zu bezeichnen. So könnte er zum Beispiel anmerken: Dass er während seiner Tätigkeit im Unternehmen zusätzlich Verantwortung für die Betreuung eines Auszubildenden übernommen hat. Der Schlüssel🔑 liegt darin die Sprache klug zu wählen. Essenziell bleibt alles so darzustellen, dass die tatsächliche Rolle und Verantwortung hervorgehoben werden, ohne sich an die offiziellen Begriffe zu klammern.
Ein Beispiel könnte lauten: „Ich habe seit September 2011 Auszubildende betreut.“ Dies ist eine faktische Aussage, die welche Erfahrung nicht verfälscht. Eine weitere Perspektive ist – dass man in Vorstellungsgesprächen ehrlich Auskunft gibt. Die Bereitschaft ´ den Ausbilderschein zeitnah zu erlangen ` könnte ähnlich wie positiv wahrgenommen werden. Dies spricht für die eigene Fachkompetenz und den Willen zur Weiterentwicklung.
Auf der anderen Seite muss erwähnt werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich machen: „Wenn du keinen Ausbilderschein gemäß AEVO hast, darfst du dich nicht als Ausbilder bezeichnen.“ Diese Regelung ist nicht ohne Grund ausgearbeitet worden. Arbeitgeber möchten sicherstellen: Dass der Ausbildungsprozess den Vorschriften entspricht. Tatsächlich gibt es jedoch einen Raum, den keiner negieren sollte. Die Erwähnung ´ dass man Azubis betreut hat ` kann durchaus einen positiven Eindruck hinterlassen.
Die Relevanz dieser Überlegungen wird durch die kontinuierliche Veränderung der Arbeitsmärkte unterstrichen. Laut einer Studie der IHK aus dem Jahr 2022 erhielten rund 80 % aller Unternehmen positive Feedbacks zu den Fähigkeiten und der Leistung ihrer Azubis. Arbeitnehmer ´ die engagiert in die Ausbildung involviert sind ` bringen oft frische Perspektiven und könnten sich in ihrer späteren Karriere als essenziell erweisen.
Abschließend lässt sich zusammenfassen: Es ist durchaus akzeptabel und sogar sinnvoll die Betreuung eines Auszubildenden in die Bewerbung aufzunehmen. Der Schlüssel liegt in der geschickten Zusammensetzung der Formulierungen. Über alles hinaus die ehrliche Gesprächsführung während eines Bewerbungsgesprächs wird entscheidend sein. Seien Sie transparent – das zeigt ein hohes Maß an Integrität und Professionalität.
