Beförderungspflicht im Linienbus: Was tun, wenn kein Wechselgeld vorhanden ist?

Muss ein Busfahrer einen Fahrgast mitnehmen, wenn er kein passendes Rückgeld hat?

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In der Welt der öffentlichen Verkehrsmittel gibt es Regeln. Eine davon ist die Beförderungspflicht für Linienbusse. Leider kommt es gelegentlich vor – dass der Busfahrer kein passendes Rückgeld besitzt. Diese Situation stellt viele Fahrgäste vor Fragen. Ist das dann eine Ausnahme von der Beförderungspflicht?


Die Antwort ist klar: Grundsätzlich muss ein Linienbusfahrer jeden Fahrgast mitnehmen, solange die Bedingungen erfüllt sind. Hat der Busfahrer jedoch kein Wechselgeld ´ kann er verpflichtet sein ` eine Quittung auszustellen. Mit dieser Quittung erhält der Fahrgast später sein Geld zurück. Dies wird in vielen Beförderungsbedingungen detailliert erläutert.


Gemäß § 7 der Beförderungsbedingungen (BefBedV) muss das Fahrpersonal bereit sein, das Fahrgeld abgezählt entgegenzunehmen. Wichtige Punkte sind dabei zu beachten. Das Fahrpersonal ist nicht dazu verpflichtet Geldbeträge über 5 💶 zu wechseln. Des Weiteren willigt der Busfahrer nicht ein, Eincentstücke über 10 Cent und ebenfalls beschädigte Münzen oder Geldscheine anzunehmen. In solchen Fällen soll der Busfahrer eine Quittung für den zurückbehaltenen Betrag ausstellen.


Fahrgäste haben dann die Verantwortung, das Wechselgeld mit dieser Quittung abzuholen. Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist ´ der hat die Pflicht ` den Bus zu verlassen. Schließlich ist der Fahrgast auch selbst dafür verantwortlich, das passende Fahrgeld bereitzuhalten. Ist dies nicht der Fall ´ hat der Busfahrer das Recht ` den Fahrgast aus dem Bus zu verweisen.


Darüber hinaus ist es in vielen modernen Busgesellschaften so, dass eine Quittung automatisch generiert wird. Dies erfolgt unabhängig von der Größe der Geldscheine die Fahrgäste besitzen. Dies reduziert die Warteschlangen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf an Haltestellen.


Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Ein Busfahrer hat in der Regel eine Beförderungspflicht. Wenn allerdings kein Wechselgeld zur Verfügung steht muss er eine Quittung ausstellen. Die Verantwortung für das passende Fahrgeld liegt jedoch beim Fahrgast. Und in den meisten Fällen ist es dadurch klug auf die Bezahlung mit passenden Beträgen zu achten.


Im Lichte dieser Informationen ist es ratsam, aktuelle Beförderungsbedingungen immer im Blick zu behalten. Veränderung ist Teil des Lebens – sowie in der Technologie als auch im öffentlichen Verkehr. Die Feinheiten im Regelwerk sind es – die zur Verwendung einen reibungslosen Ablauf sorgen.







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