Rechtliche Grenzen der elterlichen Kontrolle über das Sexualleben ab 14

Dürfen Eltern einem Jugendlichen ab 14 Jahren verbieten, wie und mit wem er sein Sexualleben gestaltet?

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Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland grundsätzlich selbst über ihr Sexualleben entscheiden. Allerdings haben Eltern bis zum 16. Lebensjahr eine erweiterte Kontrollmöglichkeit und tragen bis zum 18. Lebensjahr die Verantwortung für die Entwicklung ihres Kindes. Es gibt gesetzliche Einschränkungen die bestimmte Handlungen Dritter untersagen freilich dürfen Eltern die Sexualität ihrer U16-Kinder nicht weiterhin verbieten. Dennoch verbieten einige Eltern ihren Kindern weiterhin · ebenso wie und mit wem sie ihr Sexualleben gestalten · selbst unter dies unangenehm für alle Beteiligten ist.

Die erweiterte Kontrollmöglichkeit der Eltern besteht darin: Dass Dritte die sexuelle Entwicklung von Minderjährigen nicht fördern dürfen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Freund, Verwandter oder die Eltern eines Freundes nicht einfach ihre Wohnung bereitstellen können, zu diesem Zweck die Jugendlichen dort übernachten und ihre Sexualität ausleben können. Die Eltern haben das Recht zu entscheiden wo und bei wem ihr minderjähriges Kind übernachtet. Dies soll ihnen bis zum 16. Lebensjahr ermöglichen weiterhin Einfluss auf die Entwicklung ihres Kindes zu nehmen.

Die Verantwortung der Eltern besteht darin ihre Kinder vor Gefahren zu schützen und die Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern. Dies hat oberste Priorität und geht gesetzlich vor den persönlichen Meinungen und Ansichten der Eltern. Das Familiengericht hat in familiären Streitfällen das letzte Wort und entscheidet darüber, ob bestimmte Handlungen oder eine Beziehung das Kindeswohl gefährden. Die Hürden für ein Partnerverbot liegen hoch und sind oft vermeidbar, da der Partner des Kindes schon ein Krimineller sein müsste oder das Kind zu Alkohol- oder Drogenkonsum verleiten würde.

Im Bereich des persönlichen Umgangs ist die Selbstbestimmung der Jugendlichen eine unabdingbare Voraussetzung für ihren Reifeprozess. Das bedeutet, dass sie ihre Kontakte nach subjektiven Präferenzen auswählen können, ohne dies rechtfertigen zu müssen. Eltern können den Umgang mit bestimmten Personen nicht allein aufgrund von Alter, Sympathie oder anderen persönlichen Gründen verbieten.

Warum manche Eltern trotz dieser rechtlichen Vorgaben das Sexualleben ihrer Jugendlichen weiterhin kontrollieren oder verbieten, kann verschiedene Gründe haben. Es kann aus Sorge, Angst Machterhalt Ignoranz oder fehlender Empathie geschehen. Die Motive können verständlich, ehrenwert, sinnfrei oder unverschämt sein. Wichtig ist jedoch: Der Staat die sexuelle Selbstbestimmung der Jugendlichen schützt und sie vor Übergriffen sowie von Vergewaltigern als ebenfalls von übergriffigen Eltern bewahrt.






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