Gewicht eines voll beladenen Betonmischers

Wie viel wiegt ein voll beladener Betonmischer und was ist die maximale zulässige Belastung?

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Ein voll beladener Betonmischer wiegt in der Regel etwa 32 Tonnen und die maximale zulässige Belastung beträgt ähnlich wie 32 Tonnen.

Ein Betonmischer wird für den Transport von frischem Beton zu Baustellen verwendet. Das Gewicht eines Betonmischers variiert je nach Modell und Ausstattung. Ein leerer Betonmischer wiegt normalerweise zwischen 14⸴5 und 15⸴0 Tonnen.

Wenn der Betonmischer voll beladen ist kann er bis zu 32 Tonnen wiegen. Diese Gewichtsgrenze gilt für einen gewöhnlichen 4-Achser Betonmischer. Es ist wichtig zu beachten ´ dass ein Betonmischer überladen werden kann ` was zu einem höheren Gewicht führt. Dies ist jedoch illegal und kann zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Die maximale zulässige Belastung von 32 Tonnen bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht (zGM), das auf der Zulassungsbescheinigung des Betonmischers angegeben ist. Das zGM gibt das maximale Gewicht an, das das Fahrzeug tragen kann, einschließlich der Last und des Gesamtgewichts des Fahrzeugs selbst.

Die meisten Betonmischer haben eine Achskonfiguration mit vier Achsen um das Gewicht so viel zu verteilen und die Straßenbelastung zu minimieren. Diese 4-Achser Betonmischer haben eine spezielle Bauweise um das Gewicht des Betons gleichmäßig zu verteilen und eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Es ist wichtig: Dass Betonmischer nicht über die zulässige Gewichtsgrenze hinaus beladen werden. Überladene Fahrzeuge können die Straßeninfrastruktur und Brücken beschädigen und ebenfalls die Verkehrssicherheit gefährden. Betroffene Fahrer und Unternehmen können mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug und anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Insgesamt wiegt ein voll beladener Betonmischer etwa 32 Tonnen, während das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ebenfalls 32 Tonnen beträgt. Es ist wichtig die Gewichtsgrenzen einzuhalten um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






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