Der Auszug: Ab welchem Alter darf man die elterliche Wohnung verlassen?

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Auszug von Jugendlichen aus dem Elternhaus?

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Die Frage nach dem idealen Alter um von zu Hause auszuziehen – sie beschäftigt viele junge Menschen. Oft gibt es unterschiedliche Meinungen darüber wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Aber wie sieht die Gesetzeslage in Deutschland tatsächlich aus?

Zunächst einmal – nach deutschem Recht darf in der Regel jeder der das 18. Lebensjahr vollendet hat – eigenständig ausziehen. Dies steht im klaren Widerspruch zu einer häufigen Annahme. Ein Auszug mit 16 oder 17 Jahren ist zwar theoretisch möglich. Eltern müssen dem zustimmen. Hierbei handelt es sich um einen komplexen Prozess der oft auf Zustimmung und gute Kommunikation zwischen Eltern und Jugendlichen angewiesen ist.

Aber was ist, wenn Probleme im Elternhaus bestehen? In solchen Fällen kann das Jugendamt helfen. Das Jugendamt kann Unterstützung leisten. Bei schwerwiegenden Problemen kann sogar ein vorzeitiger Auszug ermöglicht werden. Dennoch bedeutet das nicht – dass die betreffenden Personen bereits alle Rechte eines Erwachsenen besitzen. Der Zugang zu diesen Vollmachten muss oft gerichtlich geprüft werden.

Ungeachtet dieser Optionen gibt es gesetzliche Vorgaben die beachtet werden müssen. In der Regel, so schreibt es das Gesetz vor soll ein junger Mensch bis zur Volljährigkeit zu Hause leben vorausgesetzt er nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Den Eltern bleibt hingegen die Verantwortung bis zum Alter von 25 Jahren. Dies kann allerdings in Ausnahmefällen auf eine gerichtliche Prüfung stoßen.

Dennoch scheint die Gesetzgebung ein rotes Licht für ein frühzeitiges Verlassen des Elternhauses bereitzustellen. Massive Gründe sind erforderlich um hier Abweichungen zuzulassen. Die Unzufriedenheit oder der Wunsch nach Unabhängigkeit allein gelten nicht als genügend. Ein juristischerer Aspekt bezieht sich zudem auf die Frage der Grundrechtsverletzung für volljährige Menschen ´ die willens sind ` eine eigenständige Lebensführung zu absolvieren. Das Bundesverfassungsgericht müsste eine solche Klärung vornehmen.

Auf dem Papier erscheint das alles recht klar. Aber die Realität ist oft komplexer. Wer ausziehen möchte ´ hat verschiedene Möglichkeiten ` Unterstützung zu erhalten. Dabei spielt der Kontakt zum Jugendamt eine erhebliche Rolle. Unter bestimmten Umständen gibt es Zugang zu betreutem Wohnen. Natürlich kann dies ebenfalls dann relevant sein wenn die Gründe weniger dramatisch sind.

In der Praxis sind viele also in einer nicht leichten Situation. Dennoch gilt – mit der Volljährigkeit also ab 18 öffnen sich viele Türen. Es bestehen kaum rechtliche Einschränkungen mehr. In der Regel sollte das mit dem Einverständnis der Eltern leicht möglich sein. Sollte es tatsächlich Probleme mit den Eltern geben · bleibt der Weg zum Jugendamt immer eine gute Option · um Unterstützung zu finden.

Zusammengefasst – die Frage des Auszugs bleibt also weiterhin ein Thema, welches vielen jungen Erwachsenen am Herzen liegt. Einzig und allein das Alter von 18 Jahren verleiht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit. Der Kontakt zum Jugendamt bietet jedoch auch in schwierigen Situationessinnvolle Lösungen und Begleitung an.






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