Fragestellung: Unter welchen Voraussetzungen darf ein 18-Jähriger mit seinem 10-jährigen Bruder einen Film ab 12 Jahren im Kino anschauen?
Jung und alt im Kinosaal – Was gilt es zu beachten?
Eines steht fest: Die Regelungen zur Altersfreigabe von Filmen sind wichtig. Hierbei spielt das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eine entscheidende Rolle. Im konkreten Fall möchte ein 18-jähriger Bruder mit seinem 10-jährigen Bruder einen 🎬 ab 12 Jahren anschauen. Verständlicherweise wird in diesem Zusammenhang nach den genauen Bestimmungen gefragt – und ebenfalls nach möglichen Ausnahmen.
Erstens – die Grundregel. Ist eine Person im Alter von 10 Jahren mit einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten in den Film ist das vollkommen in Ordnung. Aber – hier könnte die Verwirrung beginnen. Ein 18-Jähriger der nicht die leiblichen Eltern des Kindes ist, hat häufig keine Berechtigung. Es wird also problematisch. Erziehungsberechtigte Personen sind nicht ähnelt mit Eltern auch wenn sie auch Verantwortung tragen.
Zweitens – kennen Sie die rechtlichen Bestimmungen? Sie besagen – dass eine Begleitperson ab 18 Jahren nur in gewissen Konstellationen als erziehungsbeauftragte Person gilt. Hier gilt der sogenannte Muttizettel. Dieser bescheinigt kindgerechte Aufsicht für den Abend – allerdings lose und nur unter bestimmten Bedingungen. In der Regel dürfen volljährige Freunde oder Verwandte nicht einfach mit Kindern ins Kino.
Drittens – die Formulierungen im JuSchG können überraschen. Ein 10-Jähriger darf mit einer personensorgeberechtigten Person in einen Film ab 12 Jahren gehen. Erziehungsbeauftragte hingegen sind nur für zeitliche Verlängerungen zuständig. So ist der Zugang für Filme ´ die nach 20 ⌚ enden ` für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person möglich. Interessant, nicht wahr?
Viertens – der persönliche Rundgang durch die Kinosäle. Häufig hält sich nicht jedes Kino so strikt an das Gesetz. In der Regel funktioniert das – was der Kinoangestellte sieht oder hört. Sollte man zum Beispiel – ebenso wie im Schicksal des Cousins – einfach behaupten, dass der 10-Jährige schon 12 ist, gibt es durchaus Kinoketten die dies akzeptieren. Moralisch fragwürdig freilich in der Praxis oftmals durchführbar.
Fünftens – um auf Nummer sicher zu gehen. Es wäre ratsam ´ von den Eltern des Bruders einen offiziellen ` unterschriebenen Bescheid zu bekommen. Dies überträgt das Erziehungsrecht auf den älteren Bruder und macht ihn dadurch auch rechtlich zu einer mündigen Begleitperson. So könnte man dem besagten Filmabend sicherer entgegensehen.
Die Kulisse des Kinos zieht viele Kinder und Jugendliche an. Der Diskurs um gesetzliche Regelungen ist nicht neu. Écrivains wie Bertolt Brecht hätten sicher ihre 💭 über die Ernsthaftigkeit und die Unbeschwertheit des Kinos geteilt. Es bleibt festzuhalten: Der rechtliche Rahmen existiert für den Schutz, er kann jedoch auch Fragen aufwerfen. Die Causa um Filmfreigaben wird wohl nie enden. Und Sie? Sind Sie im richtigen Altersrahmen?
Eines steht fest: Die Regelungen zur Altersfreigabe von Filmen sind wichtig. Hierbei spielt das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eine entscheidende Rolle. Im konkreten Fall möchte ein 18-jähriger Bruder mit seinem 10-jährigen Bruder einen 🎬 ab 12 Jahren anschauen. Verständlicherweise wird in diesem Zusammenhang nach den genauen Bestimmungen gefragt – und ebenfalls nach möglichen Ausnahmen.
Erstens – die Grundregel. Ist eine Person im Alter von 10 Jahren mit einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten in den Film ist das vollkommen in Ordnung. Aber – hier könnte die Verwirrung beginnen. Ein 18-Jähriger der nicht die leiblichen Eltern des Kindes ist, hat häufig keine Berechtigung. Es wird also problematisch. Erziehungsberechtigte Personen sind nicht ähnelt mit Eltern auch wenn sie auch Verantwortung tragen.
Zweitens – kennen Sie die rechtlichen Bestimmungen? Sie besagen – dass eine Begleitperson ab 18 Jahren nur in gewissen Konstellationen als erziehungsbeauftragte Person gilt. Hier gilt der sogenannte Muttizettel. Dieser bescheinigt kindgerechte Aufsicht für den Abend – allerdings lose und nur unter bestimmten Bedingungen. In der Regel dürfen volljährige Freunde oder Verwandte nicht einfach mit Kindern ins Kino.
Drittens – die Formulierungen im JuSchG können überraschen. Ein 10-Jähriger darf mit einer personensorgeberechtigten Person in einen Film ab 12 Jahren gehen. Erziehungsbeauftragte hingegen sind nur für zeitliche Verlängerungen zuständig. So ist der Zugang für Filme ´ die nach 20 ⌚ enden ` für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person möglich. Interessant, nicht wahr?
Viertens – der persönliche Rundgang durch die Kinosäle. Häufig hält sich nicht jedes Kino so strikt an das Gesetz. In der Regel funktioniert das – was der Kinoangestellte sieht oder hört. Sollte man zum Beispiel – ebenso wie im Schicksal des Cousins – einfach behaupten, dass der 10-Jährige schon 12 ist, gibt es durchaus Kinoketten die dies akzeptieren. Moralisch fragwürdig freilich in der Praxis oftmals durchführbar.
Fünftens – um auf Nummer sicher zu gehen. Es wäre ratsam ´ von den Eltern des Bruders einen offiziellen ` unterschriebenen Bescheid zu bekommen. Dies überträgt das Erziehungsrecht auf den älteren Bruder und macht ihn dadurch auch rechtlich zu einer mündigen Begleitperson. So könnte man dem besagten Filmabend sicherer entgegensehen.
Die Kulisse des Kinos zieht viele Kinder und Jugendliche an. Der Diskurs um gesetzliche Regelungen ist nicht neu. Écrivains wie Bertolt Brecht hätten sicher ihre 💭 über die Ernsthaftigkeit und die Unbeschwertheit des Kinos geteilt. Es bleibt festzuhalten: Der rechtliche Rahmen existiert für den Schutz, er kann jedoch auch Fragen aufwerfen. Die Causa um Filmfreigaben wird wohl nie enden. Und Sie? Sind Sie im richtigen Altersrahmen?
