Anerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung anerkennen zu lassen?

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Die Anerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife erfordert bestimmte Bedingungen. Diese reichen über den Erwerb einer Berufsausbildung hinaus. Die Fachhochschulreife gilt nicht als alleinstehende Qualifikation, allerdings ist oft an die abgeschlossene Berufsausbildung gebunden – dabei sind beide Abschlüsse klar voneinander zu unterscheiden. Doch was bedeutet das genau?

Voraussetzungen gelten hauptsächlich für die Anerkennung. Eine erfolgreiche Berufsausbildung bildet die Grundlage für die Anerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat – theoretische und praktische Prüfungen – ermöglicht sich Vorteile. Nur die bloße Teilnahme an Wiederholungsprüfungen genügt nicht zur Anerkennung. Dies gilt in vielen Regionen – die Anforderungen können jedoch variieren.

Etwa in Nordrhein-Westfalen (NRW) findet man eine klare Regelung. Ein erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung eröffnet direkte Wege. Der Übertritt in die FOS12b – das ist die Fachoberschule Klasse 12b – wird damit möglich. Eine noch weitergehende Option lässt das Vollabitur in der FOS13 zu. Doch was geschieht, wenn die Abschlussprüfung nicht besteht? Hier bietet jede Schule Alternativen. Ein erfolgloses Prüfungsverfahren kann den Weg über ein Praktikum eröffnen. Im schlimmsten Fall ist hier der Besuch einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule nötig.

Diese Bildungswege sind von Bedeutung. Der Zugang zur Fachhochschule bleibt in diesem Zusammenhang gesichert freilich ist der Zugang zur FOS13 für das Vollabitur unter diesen Bedingungen nicht möglich. Das ergibt sich direkt aus den Regelungen in den jeweiligen Bundesländern. Daher ist eine intensive Recherche empfehlenswert. Schulen und Bildungseinrichtungen geben oft detaillierte Informationen über ihre Anforderungen.

Die Anerkennung der Praktika hängt von den jeweiligen Bundeslandregelungen ab. Manche Forschungsergebnisse zeigen – dass diese Anerkennung ebenfalls bei nicht bestandenen Prüfungen oft funktioniert. Die konkreten Bedingungen sind aber an den individuellen Bildungsträger gebunden. In jedem Fall ist es ratsam – eine abgeschlossene Berufsausbildung anzustreben.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die beste Grundlage für den Zugang zur FOS und möglicherweise zur FOS13 stellt eine erfolgreich bestandene Berufsausbildung dar. Der Weg ist also klar, sollte jedoch vor Beginn ebendies überdacht werden um spätere Komplikationen auszuschließen.






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