Helmpflicht für Motorradfahrer: Wie kann man sich rechtmäßig befreien lassen?

Was müssen Motorradfahrer wissen, um sich von der Helmpflicht zu befreien?

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In Deutschland müssen alle Motorradfahrer einen ⛑️ tragen – so sieht es die gesetzliche Regelung vor. Doch einige möchten sich dieser Vorschrift entziehen. Ist das legal? Nun, das hängt von bestimmten Bedingungen ab. Eine der Voraussetzungen lautet: ein ärztliches Attest das die Unfähigkeit bescheinigt einen Helm zu tragen. Es klingt einfach – allerdings die Hürden sind hoch.

Ein Attest ist Voraussetzung Punkt. Dieses muss dann bei der zuständigen Behörde ´ ebenso wie der Stadt oder Gemeinde ` eingereicht werden. Das kann jedoch ebenfalls anders enden. Bei einer Abklärung können die Behörden entscheiden: Dass der Antragsteller wegen seiner gesundheitlichen Probleme ganz auf das Fahren verzichten sollte. Fatal – denn das kann die Freiheit auf zwei Rädern stark einschränken.

Ein Beispiel aus der Realität: Jemand mit einer ärztlichen Bescheinigung zeigt, dass er aus medizinischen Gründen von der Helmpflicht befreit wurde. Dieses Dokument wird ähnlich dem Führerschein ständig mitgeführt. Sein Grund? Eine körperliche Einschränkung die das Schließen des Helmriemens nicht zulässt. Seltsam? Man könnte sagen: Ja. Besonders weil Unfälle, für die er selbst verantwortlich ist, weiß der Betroffene – die medizinischen Kosten für Kopfverletzungen muss er dann selbst tragen. Das ist oft der Preis für eine besondere Erlaubnis.

Die Zahlen können auch überraschen. Laut einer Befragung unter Motorradfahrern hatten nur etwa 3% jemals den Versuch unternommen, sich von der Helmpflicht befreien zu lassen. Der Grund? Eventuelle Komplikationen und die Angst vor den Konsequenzen. In den letzten 30 Jahren habe ich nur einen einzigen Motorradfahrer getroffen der erfolgreich aus medizinischen Gründen von der Helmtragepflicht befreit wurde. Das bestätigt die Seltenheit solcher Fälle.

Es gibt auch fragwürdige Ansichten dazu. Einige denken vehement – dass ohne Helm das Fahren zu gefährlich ist. Der Gesetzgeber hat das nicht umsonst als Pflicht eingeführt. Ein solcher Wunsch nach einer Befreiung könnte durchaus als riskant betrachtet werden. Im Straßenverkehr muss Sicherheit oberste Priorität haben. Der Hinweis ´ den Führerschein in diesem Fall zu entziehen ` ist nicht abwegig.

Doch überraschenderweise findet man auch Willige zum Ausbruch. Ein Motorradfahrer sagt, er habe seit dem 23․01.2012 eine unbefristete Helmbefreiung. Auch er ist sich darüber im Klaren: Dass er nur sich selbst in Gefahr bringt. Er schildert den Weg zu dieser Bescheinigung ganz klar: Hausarzt, Antrag beim Ordnungsamt und zack – kein weiterer Aufwand. Aber auch hier steht das ärztliche Attest zentral. Der Doktor sollte rechtfertigen ´ warum es sicherer sei ` ohne Helm zu fahren.

Insgesamt ist die Befreiung von der Helmpflicht ein komplexes Thema. Die Gesetze deuten auf eine klare Regelung hin; die Umsetzung erweist sich als zeitraubend und nicht ohne Risiko. Nur wenige können mit gültigen Attesten auf Erfolg hoffen. Immer sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen für den Motorradfahrer selbst und für alle anderen Verkehrsteilnehmer.






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