Ein unvorhergesehener Besuch – Die Kontrolle durch das Veterinäramt
Letzte Woche ereignete sich eine unangenehme Situation für einen Tierhalter: Die Amtstierärztin besuchte seine Tierhaltung auf seinem Grundstück. Diese Kontrolle geschah – weil ein Anruf beim Ordnungsamt zu Verwirrung führte. Es wurde berichtet; dass zwei tote Gänse gefunden wurden. Zunächst war der Teich der beunruhigten Tierhaltung leer – doch die Situation sollte sich bald ändern.
Bei der Kontrolle wurden die Kadaver in einer Fuchsfalle entdeckt. Ein besorgniserregender Anblick - die Gänse wiesen bereits signs of decomposition auf. Sie gehen davon aus ´ dass ein 🦊 die Tiere übernommen hat ` wie sie bereits vor Wochen vermisst wurden. Doch nun darauffolgend einem Anruf der Amtsärztin besteht die Sorge, dass möglicherweise die gesamte Tierhaltung in einem problematischen Zustand ist. Der Halter fühlt sich unwohl in seiner Situation.
Schritte zur Einhaltung der Vorschriften
Bei einer Kontrolle dieses Typs gibt es klar definierte Aspekte, die welche Tierhaltung unbedingt berücksichtigen sollte. Zu Beginn muss das Bestandsregister in Ordnung sein. Es dokumentiert den Gesundheitszustand und die Anzahl der Tiere. Das Arzneimittelbuch sollte ähnlich wie vollständig ausgefüllt sein und Impfungen müssen nachweislich dokumentiert werden.
Die Stallgröße und ebenfalls der Zustand der Unterkünfte der Tiere werden auch geprüft. Insbesondere in der Sommerhitze wird auch auf die Belüftung geachtet. Sauberes Wasser sowie fressbares Futter sind von wesentlicher Bedeutung. Ein höherer Hygienestandard wird in diesen Zeiten meistens auch vorausgesetzt. Eine gute Möglichkeit zur Abhilfe ist die Verwendung von Wechselausläufen auch wenn dies nicht verpflichtend ist. Ein Tierhalter hat immer die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Missstände zu beheben – nach einer angemessenen Frist erfolgt dann eine Nachkontrolle.
Die mysteriöse Fuchsfalle und ihre Erlaubtheit
Die Entdeckung der toten Gänse in einer unrechtmäßigen Fuchsfalle wirft Fragen auf. Woher stammt diese Falle? Wurde sie rechtmäßig aufgestellt? Ein Tierhalter ist verpflichtet – seine Tiere zu überwachen. Tote Tiere sollten bemerkbar sein. Der Halter könnte argwohnisch gegenüber Dritten sein die möglicherweise Fallen aufstellen und die toten Tiere absichtlich dort platzieren.
Für den Fall, dass sich herausstellt dass jemand seine Tiere schlecht behandelt sollte der Halter in Erwägung ziehen, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Zudem sind Fallen ´ welche zur Jagd verwendet werden ` reglementiert. Sie müssen registriert und dem Aufsteller zuordenbar sein.
Fazit und Ausblick
Insgesamt steht der Halter unter Druck. Es gilt – offen und ehrlich mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren. Wenn die Umstände klar sind ´ wird es leichter sein ` Missverständnisse auszuräumen. Der Halter sollte sicherstellen – dass seine Tierhaltung den Anforderungen entspricht und alle notwendigen Unterlagen bereitstellt.
Der Fall zeigt ebenso wie wichtig eine gewissenhafte Tierhaltung ist. Niemand möchte in eine solche Situation geraten und eine sorgfältige Überwachung ist das A und O. Eine ordentliche Dokumentation und die Bereitschaft mit den Behörden zu kooperieren können dazu beitragen, dass der Halter seine Tiere weiterhin artgerecht halten kann.
