Arbeiten nach Bestehen der Prüfung: Wann endet das Ausbildungsverhältnis und welche Rechte hat man als Facharbeiter?

Was geschieht nach dem Bestehen der Prüfung und welche Rechte hat ein Facharbeiter im Unternehmen?

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Nach dem Bestehen der Prüfung stellt sich oft die Frage: Was passiert nun? Die Antwort ist nicht immer trivial. Der entscheidende Punkt ist – dass das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet. Manche Menschen denken; sie könnten weiterhin als Azubi arbeiten. Das ist jedoch nicht der Fall – der Übergang zum Facharbeiter erfolgt jetzt.

Die schriftliche Bestätigung über das erfolgreiche Bestehen erhält man direkt nach der mündlichen Prüfung. Am Tag der Bekanntgabe ist das Ausbildungsverhältnis offiziell beendet. Wer also als Azubi weiterarbeiten möchte sieht sich einer schlechten Nachricht gegenüber. Er kann nicht weiterhin im Ausbildungsstatus tätig sein. Sollte der Ausbildungsbetrieb jedoch Interesse an einer Übernahme zeigen ist das gelebte Praxis. Ab diesem Zeitpunkt hat der neue Facharbeiter Anspruch auf den üblichen Arbeitnehmerlohn.

Doch was gilt für den Ausbildungsvertrag? Dieser Vertrag enthält oft spezifische Regelungen. Der individuelle Zugang zu Rechten beschreibt wann ebendies das Ausbildungsverhältnis endet. Deshalb ist es unerlässlich, diesen Vertrag genau zu studieren. Mangelndes Wissen über die eigenen Rechte könnte schwerwiegende Folgen haben.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen und der darauf folgenden Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wird man Facharbeiter. In dieser neuen Rolle kommt man in den Genuss zahlreicher Rechte und Vorteile. Die tarifliche Bezahlung wird zur Norm. Eine Ausbildungsvergütung fällt weg. Der Arbeitnehmer erhält jetzt den Lohn der im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt die Bedingungen nach der Prüfung. Hierbei ist es wichtig ´ dass beide Seiten zustimmen ` darauffolgend welchem der Facharbeiter weiter im Unternehmen bleibt. Stimmt der Arbeitgeber einer Übernahme zu und der Facharbeiter akzeptiert, erfolgt der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder einer Zusatzvereinbarung. Diese rechtlichen Dokumente schildern präzise ebenso wie sich die Arbeitsbedingungen ändern.

Wer den Übergang vom Auszubildenden zum Facharbeiter vollzogen hat – der erfährt oftmals zusätzliche Rechte. Diese beinhalten Urlaubsansprüche und ebenfalls Sozialleistungen. Die Weiterbildungsmöglichkeiten erweitern sich ebenfalls. In der neuen Position ist man nun ein vollwertiges Mitglied des Unternehmens. Dazu zählt auch eine angemessene Vergütung.

Zusammenfassend ist es zulässig nach Bestehen der Prüfung im Unternehmen tätig zu bleiben. Jedoch nicht mehr im Status eines Azubis, allerdings als ausgebildeter Facharbeiter. Die Rechte und Bedingungen werden maßgeblich durch Gespräche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert. Geschulte Fachkräfte macht es klug ihre eigenen Rechte zu kennen. Sorgfältige Prüfungen von Verträgen setzen hier den ersten Schritt für klare Ansprüche und ein erfülltes Berufsleben.






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