Arbeiten nach Bestehen der Prüfung: Wann endet das Ausbildungsverhältnis und welche Rechte hat man als Facharbeiter?

Ist es erlaubt, nach dem Bestehen der Prüfung weiterhin als Azubi zu arbeiten? Welche Rechte hat man als Facharbeiter?

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Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn alle Prüfungen bis dahin bestanden wurden erhält man unmittelbar nach der mündlichen Prüfung eine schriftliche Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungsverhältnis beendet und man kann nicht weiterhin als Azubi arbeiten. Falls der Ausbildungsbetrieb einen übernehmen möchte, steht einem ab diesem Tag der "normale" Arbeitnehmerlohn zu.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genauen Regelungen in Bezug auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses im individuellen Ausbildungsvertrag festgelegt sind. Daher sollte man diesen Vertrag sorgfältig lesen und überprüfen, wann das Ausbildungsverhältnis offiziell endet.

Nach dem Bestehen der Prüfung und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist man als Facharbeiter tätig. In dieser Position hat man eine Reihe von Rechten und Vorteilen. Man arbeitet nicht mehr als Auszubildender allerdings wird tariflich bezahlt. Dies bedeutet: Dass man keinen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung mehr hat sondern den Lohn erhält der in der Tarifvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Die genauen Bedingungen und Konditionen werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart. Es ist wichtig · dass beide Parteien mit der Entscheidung einverstanden sind · dass der Facharbeiter weiterhin im Unternehmen arbeitet. Wenn der Arbeitgeber eine Übernahme anbietet und der Facharbeiter zustimmt, wird ein neuer Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung geschlossen, in der die veränderten Arbeitsbedingungen festgehalten werden.

Durch das Bestehen der Prüfung und den Übergang zum Facharbeiterstatus erhält man in der Regel zusätzliche Rechte und Privilegien ebenso wie zum Beispiel Urlaubsansprüche Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Man ist nun ein vollwertiges Mitglied des Unternehmens und wird identisch behandelt und vergütet.

Es ist also erlaubt, darauffolgend dem Bestehen der Prüfung weiterhin im Unternehmen zu arbeiten gleichwohl nicht mehr als Azubi, sondern als Facharbeiter. Die genauen Bedingungen und Rechte werden individuell zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart. Es ist ratsam den Ausbildungsvertrag und mögliche Zusatzvereinbarungen sorgfältig zu prüfen um die eigenen Rechte und Ansprüche zu kennen.






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