Die Möglichkeiten ausländischer Studierender beim Wechsel der Studienrichtung in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden

Welche Optionen haben internationale Studierende in Deutschland, um die Studienrichtung zu wechseln?

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Das Studium in Deutschland kann für internationale Studierende eine Herausforderung darstellen. Doch was passiert, wenn ein Wechsel der Studienrichtung notwendig wird? Insbesondere im Hinblick auf die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern – wie oft darf man wechseln? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Es gibt viele Faktoren – die dabei beitragen.

Zunächst kommt die Situation meiner Freundin ins Spiel. Sie begann mit Humanbiologie und wechselte dann zu Pharmazie. Leider scheiterte sie an der Chemieprüfung – und das nach einem gewissen Punkt. Eine zweite Chance blieb ihr verwehrt. Sie steht also vor der Herausforderung: Darf sie weiterhin Pharmazie studieren oder sollte sie diese Option besser ad acta legen? Der weitere Besuch einer anderen Universität – oder sogar in einem anderen Bundesland – ist ein zentraler Punkt.

Die Ausländerbehörden legen für die Aufenthaltserlaubnis ebendies fest, welches Studienfach und welcher Standort gelten. „Zum Zweck des Studiums XY an der Universität YZ“ – so ist es formuliert. Ein Wechsel innerhalb der ersten drei Semester ist zwar möglich, erfordert jedoch eine Meldung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Aber was passiert, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist? Die Regel besagt » dass ein Studienfachwechsel zugelassen wird « wenn mindestens drei Semester angerechnet werden. Das bedeutet in der Praxis: Ein verwandter Studiengang ist ratsam – und viele bereits absolvierte Leistungen sollten angerechnet werden.

Die Gesamtaufenthaltsdauer darf in Deutschland zehn Jahre nicht überschreiten. Man könnte also versuchen möglichst viele Leistungen im neuen Studiengang einzubringen. Hierbei kann das Ausländerreferat der jeweiligen Universität helfen.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie durch eine Heirat mit einem deutschen Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen? Diese ist im Grundsatz unbefristet und weniger reglementiert als eine studentische Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet – meine Freundin könnte potenziell ihr Studium fortsetzen ohne Zeitdruck. Dennoch gilt die Grundregel – wenn sie ein Fach endgültig nicht besteht, dann muss sie eine andere Studienrichtung wählen oder gegebenenfalls eine Fachhochschule berücksichtigen.

In vielen Fällen steht einem Wechsel wenig entgegen. Insbesondere – da im Aufenthaltsoft nicht explizit das Fach erwähnt ist. Stattdessen steht dort „zum Zweck des Studiums“ was Spielraum für Veränderungen enorm erhöht. In Bezug auf Pharmazie: Sie hat das Fach nicht bestanden und wird es laut den Richtlinien nicht weiterhin im gleichen Rahmen studieren können.

Die Frage bleibt was die Studentin nun tun soll. Es gibt zahlreiche alternative Studiengänge die sie in Betracht ziehen könnte. Die Möglichkeiten sind vielfältig sie sollten jedoch gut durchdacht und geplant werden. Ein klärendes 💬 mit der Ausländerbehörde oder einen Besuch im Ausländerreferat wäre zum Beispiel sinnvoll.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Wechsel der Studienrichtung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Es hängt von der Gesamtanzahl der Studiensemester ab und ob bereits Leistungen anerkannt sind. In jedem Fall sind sorgfältige Überlegungen und Beratungen notwendig um die nächsten Schritte zu planen. Das Ziel bleibt dabei – die besten Chancen für die eigene akademische Zukunft zu nutzen.






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