Wann wird ein Gerät oder eine Maschine zum Gefahrgut? Eine umfassende Analyse
Welche Kriterien bestimmen die Einstufung von Geräten als Gefahrgut beim Transport?
Die Einstufung von Geräten und Maschinen als Gefahrgut erfolgt nach bestimmten Kriterien. Diese Kriterien richten sich insbesondere nach dem Inhalt und der Art der Beförderungsbedingungen. Bei der Diskussion um Klimageräte mit gasförmigen Kühlmitteln erhellen sich die komplexen Vorgaben. Heiz- oder Kühlgeräte zum Beispiel Klimaanlagen enthalten oft Stoffe die potenziell als gefährlich klassifiziert werden.
Ein Beispiel ist die UN-Nummer 3159 die zur Verwendung Klimageräte steht die bereits gasförmige Kühlmittel transportieren. Dieses Kühlmittel ist zwar gefährlich jedoch es gibt Ausnahmen die eine Beförderung erleichtern können. So regelt die ADR (Aktion über den internationalen Straßenverkehr gefährlicher Güter) spezifische Freistellungen. Interessanterweise wird der Punkt 1․1.3.1 RSEB als besonders relevant angesehen. Diese Klausel besagt, dass die Vorschriften der ADR nicht gelten, wenn Maschinen oder Geräte gefährliche Güter enthalten, unter der Bedingung, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden um ein Auslaufen des Inhalts zu verhindern.
Wann also wird eine Klimaanlage als Gefahrgut eingestuft? Hierzu gibt es klare Richtlinien – die auf den Inhaltsstoffen basieren. Kältemaschinen besitzen eine eigenständige UN-Nummer, nämlich UN 2857. Nur bei der Einhaltung der Sondervorschrift 119 aus der ADR ist es möglich, sich aus den Gefahrgutbestimmungen zurückzuziehen. Diese Vorschrift erklärt, dass Kältemaschinen und zugehörige Bauteile von der Regelung ausgenommen sind, falls weniger als 12 kg der Gase der Klasse 2 Buchstabe A oder O oder weniger als 12 Liter Ammoniaklösung enthalten sind. Entscheidender Punkt: Diese Maschinen sind namentlich in den Vorschriften erwähnt und fallen deshalb nicht unter die Kategorie der "nicht näher bezeichneten Maschinen".
In Verhandlungen um gefährliche Waren spielen die Eigenschaften der Stoffe eine wesentliche Rolle. Wenn eine Klimaanlage Substanzen aufweist ´ die als Gefahrgut gelten ` wird eine Einstufung als solches unumgänglich. Allerdings unterliegt die Beförderung einer Klimaanlage selbst unter sie unter Umständen als Gefahrgut klassifiziert ist speziellen Regelungen. Die Einhaltung der Gefahrgutrichtlinien muss jederzeit gewährleistet werden. Bei der Versendung ist der Zustand der Maschine auf Zytotoxizität und Irritationsfähigkeit zu prüfen. Ist das Gerät bio-kompatibel, können auf die Standardverfahren Rücksicht genommen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass der Transport von Klimaanlagen eine Vielzahl von Sicherheitsanforderungen und Vorschriften beinhaltet. Das Wissen um diese Vorschriften schützt nicht nur Händler, allerdings ebenfalls Verbraucher und die Umwelt. Auch für Kund:innen ist eine transparente Kommunikation über die Gefahrgutklassifizierung wichtig. Die Prüfung auf Kompatibilität und die Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften zur Ladungssicherung beim Transport sind unerlässlich.
Ein Beispiel ist die UN-Nummer 3159 die zur Verwendung Klimageräte steht die bereits gasförmige Kühlmittel transportieren. Dieses Kühlmittel ist zwar gefährlich jedoch es gibt Ausnahmen die eine Beförderung erleichtern können. So regelt die ADR (Aktion über den internationalen Straßenverkehr gefährlicher Güter) spezifische Freistellungen. Interessanterweise wird der Punkt 1․1.3.1 RSEB als besonders relevant angesehen. Diese Klausel besagt, dass die Vorschriften der ADR nicht gelten, wenn Maschinen oder Geräte gefährliche Güter enthalten, unter der Bedingung, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden um ein Auslaufen des Inhalts zu verhindern.
Wann also wird eine Klimaanlage als Gefahrgut eingestuft? Hierzu gibt es klare Richtlinien – die auf den Inhaltsstoffen basieren. Kältemaschinen besitzen eine eigenständige UN-Nummer, nämlich UN 2857. Nur bei der Einhaltung der Sondervorschrift 119 aus der ADR ist es möglich, sich aus den Gefahrgutbestimmungen zurückzuziehen. Diese Vorschrift erklärt, dass Kältemaschinen und zugehörige Bauteile von der Regelung ausgenommen sind, falls weniger als 12 kg der Gase der Klasse 2 Buchstabe A oder O oder weniger als 12 Liter Ammoniaklösung enthalten sind. Entscheidender Punkt: Diese Maschinen sind namentlich in den Vorschriften erwähnt und fallen deshalb nicht unter die Kategorie der "nicht näher bezeichneten Maschinen".
In Verhandlungen um gefährliche Waren spielen die Eigenschaften der Stoffe eine wesentliche Rolle. Wenn eine Klimaanlage Substanzen aufweist ´ die als Gefahrgut gelten ` wird eine Einstufung als solches unumgänglich. Allerdings unterliegt die Beförderung einer Klimaanlage selbst unter sie unter Umständen als Gefahrgut klassifiziert ist speziellen Regelungen. Die Einhaltung der Gefahrgutrichtlinien muss jederzeit gewährleistet werden. Bei der Versendung ist der Zustand der Maschine auf Zytotoxizität und Irritationsfähigkeit zu prüfen. Ist das Gerät bio-kompatibel, können auf die Standardverfahren Rücksicht genommen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass der Transport von Klimaanlagen eine Vielzahl von Sicherheitsanforderungen und Vorschriften beinhaltet. Das Wissen um diese Vorschriften schützt nicht nur Händler, allerdings ebenfalls Verbraucher und die Umwelt. Auch für Kund:innen ist eine transparente Kommunikation über die Gefahrgutklassifizierung wichtig. Die Prüfung auf Kompatibilität und die Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften zur Ladungssicherung beim Transport sind unerlässlich.
