Schimmel im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses - Wer trägt die Verantwortung und die Kosten?
Wer trägt die Verantwortung für Schimmelbefall im Treppenhaus eines Neubaus?
Schimmel im Treppenhaus eines neuen Mehrfamilienhauses kann ein gravierendes Problem darstellen. Wer ist für die Beseitigung verantwortlich? Und wer muss für die Kosten aufkommen? Diese Fragen sind zentral. Schimmel kann nicht nur das Wohngefühl beeinträchtigen allerdings ebenfalls gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Daher ist es wichtig – in solchen Fällen rasch zu handeln.
Zuerst müssen wir den Bauherrn betrachten. Der Bauherr ist der Eigentümer des Gebäudes und trägt die Verantwortung für eventuell auftretende Mängel. Ein Baumangel ´ ebenso wie der Schimmel ` muss schnellstens abgestellt werden. Ein Haus » das im letzten Jahr fertiggestellt wurde « sollte keinerlei ausgeprägte Mängel aufweisen. Die Bauausführung ist also ein entscheidender Faktor. Die rechtliche Grundlage ist die Gewährleistungspflicht die in Deutschland für Neubauten zuverlässig 12 Jahre beträgt. Eine kürzere Frist gilt allerdings wenn sich der Bauherr auch als Architekt oder Bauleiter zeigt.
Ein weiterer Aspekt ist die Verpflichtung zur Beseitigung. Ist der Architekt verantwortlich ´ muss klar sein ` dass auch er in der Pflicht steht. Mängel sollten nicht nur kaschiert werden. Eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Gegebenenfalls sind auch die Baufirma und deren Bauaufsicht in den Blick zu nehmen. Nur eine nachhaltige Lösung gibt dem Mieter Sicherheit.
Selbstverständlich kommen die Stromkosten für den notwendigen Entfeuchter nicht den Mietern zu. Diese Kosten sind dem Bauherrn zuzurechnen. Es wäre leichtfertig wenn diese finanziellen Belastungen auf die Mieter übergehen. Völlig richtig ist auch die Feststellung, dass nach Auftreten des Schimmels nicht einfach zum Pinsel gegriffen werden darf. Mängel müssen dokumentiert und von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden.
Mieter und Käufer sollten zudem in einem engen Kontakt stehen. Sollten alle Betroffenen über den Schimmel informiert sein kann ein gemeinschaftliches Vorgehen gewonnen werden. Das sorgt für weiterhin Druck auf den Bauherrn. Besonders – wenn noch Zahlungen anstehen. Dies steigert die Chance; dass der Mangel schnell beseitigt und weitere Schäden vermieden werden können.
An dieser Stelle ist es ratsam unverzüglich schriftliche Mitteilungen an den Vermieter zu senden. Darin wird der Schimmelbefall angezeigt — dies fördert die Dokumentation. Zugleich ist es sinnvoll ´ eine Frist zu setzen ` innerhalb derer die Mängel behoben werden sollen. Informationen über die Art des Schimmels sind ähnlich wie wichtig. Einige Schimmelarten gelten als gesundheitsschädlich und bedürfen einer genauen Untersuchung.
Sollte der Vermieter untätig bleiben stehen rechtliche Schritte nach §535 BGB zur Verfügung. Ein Schimmelbefall verstößt klar gegen die vertraglich vereinbarten Wohnstandards. Jeder Mieter hat das Recht – in einem gesunden Umfeld zu leben.
Zusammenfassend ist klar: Die Verantwortung für den Schimmelbefall liegt eindeutig beim Bauherrn beziehungsweise den bauausführenden Personen. Nebenkosten sind zu tragen von denen die dafür verantwortlich sind. Mieter und Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten um ihre Ansprüche durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten wie die jeweiligen Parteien reagieren — Maßnahmen sollten umgehend ergriffen werden.
Zuerst müssen wir den Bauherrn betrachten. Der Bauherr ist der Eigentümer des Gebäudes und trägt die Verantwortung für eventuell auftretende Mängel. Ein Baumangel ´ ebenso wie der Schimmel ` muss schnellstens abgestellt werden. Ein Haus » das im letzten Jahr fertiggestellt wurde « sollte keinerlei ausgeprägte Mängel aufweisen. Die Bauausführung ist also ein entscheidender Faktor. Die rechtliche Grundlage ist die Gewährleistungspflicht die in Deutschland für Neubauten zuverlässig 12 Jahre beträgt. Eine kürzere Frist gilt allerdings wenn sich der Bauherr auch als Architekt oder Bauleiter zeigt.
Ein weiterer Aspekt ist die Verpflichtung zur Beseitigung. Ist der Architekt verantwortlich ´ muss klar sein ` dass auch er in der Pflicht steht. Mängel sollten nicht nur kaschiert werden. Eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Gegebenenfalls sind auch die Baufirma und deren Bauaufsicht in den Blick zu nehmen. Nur eine nachhaltige Lösung gibt dem Mieter Sicherheit.
Selbstverständlich kommen die Stromkosten für den notwendigen Entfeuchter nicht den Mietern zu. Diese Kosten sind dem Bauherrn zuzurechnen. Es wäre leichtfertig wenn diese finanziellen Belastungen auf die Mieter übergehen. Völlig richtig ist auch die Feststellung, dass nach Auftreten des Schimmels nicht einfach zum Pinsel gegriffen werden darf. Mängel müssen dokumentiert und von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden.
Mieter und Käufer sollten zudem in einem engen Kontakt stehen. Sollten alle Betroffenen über den Schimmel informiert sein kann ein gemeinschaftliches Vorgehen gewonnen werden. Das sorgt für weiterhin Druck auf den Bauherrn. Besonders – wenn noch Zahlungen anstehen. Dies steigert die Chance; dass der Mangel schnell beseitigt und weitere Schäden vermieden werden können.
An dieser Stelle ist es ratsam unverzüglich schriftliche Mitteilungen an den Vermieter zu senden. Darin wird der Schimmelbefall angezeigt — dies fördert die Dokumentation. Zugleich ist es sinnvoll ´ eine Frist zu setzen ` innerhalb derer die Mängel behoben werden sollen. Informationen über die Art des Schimmels sind ähnlich wie wichtig. Einige Schimmelarten gelten als gesundheitsschädlich und bedürfen einer genauen Untersuchung.
Sollte der Vermieter untätig bleiben stehen rechtliche Schritte nach §535 BGB zur Verfügung. Ein Schimmelbefall verstößt klar gegen die vertraglich vereinbarten Wohnstandards. Jeder Mieter hat das Recht – in einem gesunden Umfeld zu leben.
Zusammenfassend ist klar: Die Verantwortung für den Schimmelbefall liegt eindeutig beim Bauherrn beziehungsweise den bauausführenden Personen. Nebenkosten sind zu tragen von denen die dafür verantwortlich sind. Mieter und Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten um ihre Ansprüche durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten wie die jeweiligen Parteien reagieren — Maßnahmen sollten umgehend ergriffen werden.