Schimmel im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses - Wer trägt die Verantwortung und die Kosten?

Wer ist für die Beseitigung des Schimmels im Treppenhaus verantwortlich und wer muss die Stromkosten für den Entfeuchter tragen?

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Der plötzlich aufgetretene Schimmel im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist ein deutlicher Baumangel der umgehend behoben werden sollte. Es stellt sich die Frage – wer für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich ist und wer die Kosten dafür tragen muss. In diesem Fall scheint es sich um einen Mangel bei der Bauausführung zu handeln, da das Haus erst im letzten Jahr fertiggestellt wurde. Es ist wichtig – die Haftung und Zuständigkeit der verschiedenen Parteien zu klären.

Zunächst einmal muss der Bauherr also der Eigentümer des Gebäudes die Verantwortung für Baumängel tragen. Es ist seine Aufgabe sicherzustellen, dass das Haus den Bauvorschriften und -standards entspricht. Sollte der Bauherr gleichzeitig der Architekt sein kann es sein: Dass er versucht die Mängel zu vertuschen oder die Verantwortung abzustreiten. In jedem Fall hat der Bauherr jedoch eine Gewährleistungspflicht von 12 Jahren ´ was bedeutet ` dass er für Mängel im Gebäude haftbar ist.

In diesem konkreten Fall sollte der Bauherr denjenigen zur Verantwortung ziehen der für die Bauaufsicht und -durchführung zuständig war, also möglicherweise den Architekten oder die Baufirma. Essenziell bleibt: Dass die Mängelbeseitigung nicht nur vorübergehend ist, allerdings dass eine ordnungsgemäße Sanierung durchgeführt wird um das Wiederauftreten von Schimmel zu verhindern.

Die Stromkosten für den Entfeuchter im Treppenhaus müssen nicht von den Mietern getragen werden. Es ist die Aufgabe des Bauherrn oder desjenigen ´ der für die Bauausführung verantwortlich ist ` diese Kosten zu übernehmen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden: Dass die sichtbaren Symptome nicht verdeckt oder übermalt werden bevor ein unabhängiger Bausachverständiger die Mängel begutachtet hat.

Die anderen Käufer der Wohnungen sollten ähnlich wie über den Schimmel informiert werden, da sie möglicherweise ebenfalls von den Baumängeln betroffen sind. Sie können gemeinsam Druck auf den Bauherrn ausüben insbesondere wenn noch eine Schlussrate aussteht. Es ist wichtig: Sie ebenfalls einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen um die Mängel zu untersuchen und ihre Rechte zu sichern.

In Bezug auf die Kosten für die Beseitigung der Mängel und die Folgekosten müssen weder die Mieter noch die Käufer der Wohnungen dafür aufkommen. Es handelt sich um Mängel die im Zusammenhang mit dem Bau des Gebäudes stehen und die Verantwortung dafür liegt bei den Bauverantwortlichen.

Es kann sinnvoll sein den Vermieter schriftlich über den Mangel zu informieren und eine angemessene Frist für die Behebung zu setzen. Es ist ebenfalls ratsam sich über die Art des Schimmels zu informieren um festzustellen ob er gesundheitsgefährdend ist. Sollte der Vermieter nicht angemessen auf den Mangel reagieren, könnten rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.






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