Voraussetzungen für die Haltung eines Rottweilers in Bayern – Was ist zu beachten?

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Welche Voraussetzungen gelten für die Haltung eines Rottweilers in Bayern?**

Das Streben nach einem Rottweiler als treuem Begleiter ist für viele Hundeliebhaber in Bayern ein wichtiges Anliegen. Allerdings gibt es dabei einige gesetzliche Vorgaben die beachtet werden müssen. Im Freistaat Bayern zählt der Rottweiler zur Kategorie der als „Listenhunde“ bezeichneten Rassen. Auch wenn sie nicht per se als Kampfhunde eingestuft werden sind dennoch spezifische Auflagen für die Haltungmöglichkeit erforderlich. Du bist sicher bereits über die grundlegenden Informationen informiert? Dennoch – lass uns die Details durchleuchten!

Zuerst einmal muss der Halter volljährig sein. Es ist wichtig – ein einwandfreies Führungszeugnis vorzulegen. Dieses Dokument belegt; dass man keine relevanten Straftaten im Zusammenhang mit Tieren begangen hat. Zudem ist ein Sachkundenachweis von Bedeutung. Hierbei handelt es sich um einen Test in dem die Hundehaltungskompetenz des Halters überprüft wird. Das kann beispielsweise durch einen Besuch bei einem Hundeverein oder einer ähnlichen Einrichtung geschehen. Der Rottweiler selbst muss zudem einen Wesenstest ablegen. Damit wird sichergestellt – dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität zeigt.

Darüber hinaus gibt es finanzielle Aspekte zu beachten. Die Hundesteuer für einen Rottweiler beträgt das Achtfache der normalen Hundesteuer. Diese Ungleichheit spiegelt den speziellen Status des Rottweilers wider und kann je nach Gemeinde variieren. Daher ist es ratsam – sich ebenfalls über die speziell in deiner Gemeinde geltenden Regelungen zu informieren. Ein Anruf beim zuständigen Ordnungsamt ist hier der richtige Schritt. Sie können dir Auskunft zu den lokalen Anforderungen geben und zusätzlich auch direkt informieren, ob eventuell noch andere Auflagen existieren.

Die Haltung des Rottweilers kann künftig auch durch Einschränkungen bei den Bewegungsfreiheit beeinflusst werden. Gemeinden haben die Möglichkeit durch Verordnungen oder Einzelfallanordnungen Leinenpflichten anzuordnen. Diese Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Listenhunde, allerdings können auch andere große Hunderassen betreffen. Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermöglicht es den Gemeinden zudem Satzungen zu erlassen die welche Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch Hunde regeln.

Das Hauptanliegen für dich sollte sein, alle relevanten Informationen zeitnah zu sammeln um deutlich zu erkennen, ob und wie du deinen Rottweiler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten kannst. Schließlich ist ein Hundeinzug nur dann von Freude geprägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Sichere dir deshalb umgehend die Informationen beim Ordnungsamt deiner Gemeinde. Dort erhältst du alle notwendigen Klarheiten und Auskünfte die zur Verwendung die Halterschaft eines Rottweilers entscheidend sind. Durch die Einhaltung der Vorschriften schaffst du denn Rahmen für ein harmonisches Zusammenleben und förderst damit das Wohlbefinden deines vierbeinigen Freundes und auch euer gemeinsames Glück.






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