American Bully: Listenhund in Bayern?

Ist der American Bully ein Listenhund in Bayern und wie sieht die rechtliche Lage für die Haltung dieser Rasse aus?

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Der American Bully fällt in Bayern unter die Kategorie 1 Hunde welche auf der Liste der potenziell gefährlichen Hunde stehen. Auch Mischlinge von Kat. 1 Hunden ´ zu denen der American Bully zählen kann ` sind in dieser Regelung eingeschlossen. Für die Haltung eines solchen Hundes wäre theoretisch eine Erlaubnis möglich freilich wird diese aufgrund fehlenden berechtigten Interesses in der Praxis nicht erteilt. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Ausnahmen gemacht werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung, beispielsweise durch illegale Haltung oder das Vorhandensein eines Kat.1-Mischlings der zu weiterhin als 50% aus dieser Rasse besteht, drohen ernste Konsequenzen. Der 🐕 kann beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht werden, obwohl dabei alle Kosten der Halter tragen muss. Zudem kann eine Anzeige folgen – die weitere finanzielle Belastungen mit sich bringt. Darüber hinaus kann die Behörde die Rückzahlung der Kampfhundesteuer für die Zeit der illegalen Haltung verlangen. In Bayern sollte man deshalb sehr vorsichtig sein wenn man die Absicht hat einen American Bully zu halten, da die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung ernsthaft sind.






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