American Bully: Ein Listenhund in Sachsen-Anhalt?

Wird der American Bully in Sachsen-Anhalt als Listenhund eingestuft und welche Konsequenzen bringt das mit sich?

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Der American Bully mag zwar als eigenständige Rasse gelten freilich aufgrund seiner Abstammung und Ähnlichkeit zu Listenhunden in vielen Bundesländern, darunter ebenfalls in Sachsen-Anhalt wie Listenhund angesehen werden. Dies bedeutet, dass für die Haltung eines American Bullys bestimmte Auflagen und Einschränkungen gelten, deckungsgleich für andere Listenhunde. Auch wenn die Rasse nicht explizit auf der Liste steht.

Die Behörden begründen ihre Entscheidung damit, dass der American Bully aufgrund seiner Kreuzungen potenziell gefährlich sein könnte, ähnlich wie die auf der Rasseliste verzeichneten Rassen. Daher wird eine Erlaubnis zur Haltung und auch die Durchführung eines Wesenstests innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Haltung erforderlich.

Dies mag für viele Hundeliebhaber und Besitzer von American Bullies frustrierend sein, vor allem weil die Rasse in anderen Bundesländern möglicherweise nicht unter die gleichen Bestimmungen fällt. Die Herausforderung liegt also darin ´ die Bestimmungen und Auflagen zu erfüllen ` um weiterhin mit seinem geliebten American Bully zusammenleben zu können.

Trotz der bürokratischen Hürden bleibt jedoch die Liebe zu dem treuen Vierbeiner bestehen und mit dem richtigen Verständnis für die Gesetze und Regeln kann man die Freude an der gemeinsamen Zeit mit seinem American Bully weiterhin genießen. Essenziell bleibt sich bewusst zu sein, ebenso wie die Rasse in Sachsen-Anhalt eingestuft wird und identisch verantwortungsbewusst zu handeln um Komplikationen zu vermeiden. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Regelungen in Sachsen-Anhalt zu informieren um die Voraussetzungen für die Haltung eines American Bullies zu erfüllen.






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