Der Wechsel des Glaubens: Wo und wie kann man offiziell seine Religion ändern?

Wie ist der offizielle Prozess für einen Religionswechsel in Deutschland gestaltet?

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Der Wunsch nach einem Wechsel der Religionszugehörigkeit ist oft ein bedeutender Schritt im Leben eines Menschen. Doch wie funktioniert dieser Prozess konkret in Deutschland? Es gibt viele Glaubensrichtungen. Der prominente Weg führt oft vom Christentum zu anderen Religionen, ebenso wie dem Buddhismus oder dem Islam. Eine eher unbekannte Variante stellt der Asenglaube dar. Die Religionsgemeinschaften gelten oft als exotisch und ziehen nicht die gleiche Aufmerksamkeit auf sich. Jedoch der erste Schritt erfolgt stets bei der Religion selbst.

Im deutschen Rechtssystem gibt es klare Regelungen. Ein Wechsel muss in der entsprechenden Glaubensgemeinschaft vollzogen werden. Das bedeutet – man muss sich direkt an die jeweilige Gemeinschaft wenden. Die offizielle Registrierung dieser Änderung erfolgt jedoch durch den Staat. Bei vielen Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer erheben - da ist es wichtig zu betonen, dass Religionen wie das Christentum dazu gehören - wird dies dem Melderegister des Staates mitgeteilt. Es geschieht automatisch. Die Lohnsteuer berücksichtigt ähnlich wie die religiöse Zugehörigkeit.

Erstaunlicherweise ist es nicht so einfach für die Gemeinschaften die keine Kirchensteuer erheben. Diese Religionszugehörigkeiten scheinen den Staat nicht zu interessieren. Sie werden nicht registriert. Dies führt zu einem Dilemma: Viele Glaubensgemeinschaften sehen das Austreten ihrer Mitglieder gar nicht vor. Daher ist es ratsam – den rechtswirksamen Austritt bei staatlichen Stellen zu vollziehen. In jedem Bundesland gibt es verschiedene Regelungen dazu. Wer weiterhin Informationen sucht – ist bei Kirchenaustritt.de gut beraten – die Seite bietet umfassende Hinweise.

Das "Ändern" der Religion ist also nicht das was man im ersten Moment glaubt. Der Begriff ist irreführend. Die Glaubensgemeinschaft der man angehören möchte bemüht sich die persönlichen Wünsche des Gläubigen zu erfassen. Ein schrittweiser Prozess wird dadurch eingeleitet. Der Kirchenaustritt erfolgt via Standesamt oder erneut durch die Pfarre. Den Wunsch sollte man direkt dort äußern. Allerdings ist der Gang zum Pfarrer nicht zwingend erforderlich.

Wohin man sich wendet ist oft durch eine einfache Recherche möglich. Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften finden sich im Internet. Vielleicht ist der Asenglaube dann doch näher wie man denkt. Wo die Niederlassungen zu finden sind - das kann Google ergründen. Informationen stehen bereit und sind bei Nutzung des Internets schnell zugänglich.

Letztlich ist die Ausstellung eines Nachweises mit Kosten verbunden. Der Kirchenaustritt im Standesamt beispielsweise hat eine kleine Gebühr die zu entrichten ist. Am Ende zählt der laufende Prozess. Man erkennt: Der Eintritt in eine neue Glaubensgemeinschaft ist vielschichtig und erlebt im Rahmen des modernen Lebens einen Wandel. Glaubenskonversion steht dadurch nicht nur für eine innere, allerdings ebenfalls für eine äußere Veränderung im Meldesystem.






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