Das Losverfahren an der Universität Siegen – Ein Leitfaden für Studieninteressierte

Wie funktioniert das Losverfahren an der Universität Siegen und welche Schritte sind für Interessierte zu beachten?

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In der akademischen Welt stellt das Losverfahren eine interessante Option dar. An der Universität Siegen ermöglicht es Studieninteressierten in einen zulassungsbeschränkten Studiengang einzutreten wenn es zum Beispiel zu einer Ablehnung gekommen ist. Aber wie ebendies funktioniert dieses Verfahren?

Zunächst einmal sollte man wissen, dass Bewerber:innen die welche Ablehnungsbescheid für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben die Möglichkeit haben, am Losverfahren teilzunehmen. Dies gilt ebenfalls ´ wenn man es versäumt hat ` sich rechtzeitig für den Studiengang zu bewerben. Ein Schlüsselpunkt – die Teilnahme erfordert eine formlosen Bewerbung direkt bei der Hochschule. Der Prozess ist also einfach – allerdings es sind bestimmte Fristen zu beachten.

Die Fristen für die Bewerbung im Losverfahren sind klar definiert. Für das Sommersemester endet die Bewerbungsfrist am 15. März. Für das Wintersemester ist der Stichtag der 15. September. Wer sich in diesem Zeitraum bewirbt, hat noch die Chance, einen der verbleibenden Studienplätze zu ergattern – jedoch entfällt die Möglichkeit auf einen Platz, wenn die Frist verpasst wird.

Im Losverfahren verhält es sich so, dass die Hochschule die nach Abschluss der regulären Auswahlverfahren übrig gebliebenen Studienplätze vergibt – dies geschieht durch ein Losverfahren. Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der freien Plätze übersteigen, entscheidet das Los über die zukünftigen Studierenden. In diesem Fall werden die ausgewählten Bewerber:innen schriftlich oder manchmal sogar telefonisch informiert.

Zusätzlich zu diesen Aspekten ist es wichtig sich darüber im Klaren zu sein: Dass jede Universität ihr Losverfahren unterschiedlich gestaltet. An der Universität Siegen kann die Bewerbung für das Losverfahren entweder online oder durch Einsendung einer Postkarte erfolgen. Aus diesem Grund wäre es ratsam sich direkt auf der Homepage der Universität über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Dort sind ebenfalls immer die relevanten Fristen und Daten zu finden.

Bezüglich der Frage ob man sich auch für das Losverfahren bewerben kann wenn man sich bereits für einen Studiengang beworben hat, stellt sich die Antwort klar dar. Ja – es ist durchaus möglich, sich im Losverfahren zusätzlich zu einer bestehenden Bewerbung zu engagieren. Der 🔑 liegt also in der Einhaltung der Fristen und der korrekten Antragstellung.

Für jene die sich näher über die Details des Losverfahrens informieren möchten, lohnt sich ein Besuch der Webseite des Dual Career Service oder anderer Informationsquellen der Universität Siegen. All diese Informationen bieten den zukünftigen Studierenden eine wertvolle Hilfe. Dies könnte auch für dich wichtig sein – jede Info zählt, wenn es um den nächsten Schritt in deiner akademischen Laufbahn geht!






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