Übernachtung von WG-Besuchern: Rechte, Pflichten und Lösungen für ein harmonisches Zusammenleben

Wie verhalte ich mich als Hauptmieter einer WG bei Übernachtungen von Besuchern der Mitbewohner?

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Die Gründung einer Wohngemeinschaft kann viele Vorteile mit sich bringen. Kostenersparnis – geselliges Leben und der Austausch von Ideen sind nur einige der positiven Aspekte. Doch was passiert, wenn es zu Konflikten kommt? Insbesondere bei Besuchern von Mitbewohnern kann es schnell zu Spannungen kommen. Hier wird die Situation des Hauptmieters eines WGs beleuchtet. Dieser steht vor der Herausforderung seine Rechte und Pflichten in Einklang zu bringen.

Vor drei Jahren entschied ich mich eine WG zu gründen. Ich bin der Hauptmieter und der Vermieter erlaubt Untervermietungen. Jedoch fordert er eine Genehmigung bei jedem neuen Untermieter. Laut meinen Vertragsbedingungen muss ich sogar für die Besucher meiner Mitbewohner Verantwortung tragen. Es ist mein Ziel – die Regeln so klar wie möglich zu definieren. Ich informiere jeden potenziellen Untermieter über die geltenden Richtlinien.

Doch jetzt, darauffolgend nur drei Wochen im Mietverhältnis, hat mein neuer Untermieter den Wunsch geäußert, seine Partnerin bei uns übernachten zu lassen. Diese Anfrage habe ich abgelehnt. Ein erstes 💬 führte uns zu dem Entschluss die Situation vorerst ruhen zu lassen. Aber die ständige Ungewissheit belastet das WG-Leben. Nicht nicht häufig enden Gespräche in hitzigen Debatten.

Die Probleme für mich als Hauptmieter sind deutlich. Zunächst ist da die Kostenfrage. Wenn ein zusätzlicher Besucher in der WG übernachtet entstehen für mich Mehrkosten. Die Nebenkostenrechnung könnte zu einer unangenehmen Überraschung führen besonders wenn es um Wasser Heizung, Gas und Co. geht. Zudem müsste ich die Besucherin als Familienangehörige anmelden, sollte sie häufiger bei uns wohnen. Hier stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen.

Darüber hinaus trage ich als Hauptmieter die Verantwortung für alle Besucher. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung allerdings ebenfalls eine moralische Verantwortung. Manchmal kann das bis zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Und ganz ehrlich — ich habe nicht die Absicht wie Putzfrau der WG zu fungieren. Die Sorge um die Sauberkeit der Wohnung ist ein weiteres Diskussionsthema. Ein Putzplan könnte hier Abhilfe schaffen.

Doch wie sollte ich mich nun verhalten? Darf ich vorbehaltlos entscheiden, wer in die Wohnung kommt? Generell ist es tatsächlich erlaubt Besuch für bis zu sechs Wochen im eigenen Zuhause zu empfangen. Bei Besuch über längere Zeit sollte man allerdings die Nebenkosten im Hinterkopf behalten. Dies könnte Fragen für die jährliche Abrechnung aufwerfen.

Wenn die Partnerin meines Mitbewohners langfristig in die Gemeinschaft einziehen will, stellen sich sofort Fragen zur Mietbeteiligung. Schließlich sollte sie für ihren Anteil an den Nebenkosten aufkommen. Sollte ich weiterhin keinen Einfluss auf die Besuchsregelung haben wollen, wäre das eine ernste Grundlage für ein Gespräch mit meinem Untermieter.

Ein häufiger Besucher der hin und wieder übernachtet ist an sich kein Problem. Schließlich müssen wir überlegen, ob eine Person wirklich extra Kosten verursacht. Fakt ist: Die Grundsituation muss harmonisch bleiben. Ein leidenschaftlicher Wohnkonflikt kann vermieden werden wenn klare Regeln aufgestellt werden.

Zusammenfassend ist zu sagen: Dass der Hauptmieter in einer WG berechtigte Ansprüche hat. Ein offenes Gespräch zu allen Bedingungen und Sorgen ist wichtig. Nur so kann ein geregeltes Miteinander entstehen.






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