Widerruf eines Stromvertrags: Ein Leitfaden für Verbraucher

Wie kann ich einen unerwünschten Stromanbieterwechsel rückgängig machen?

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In der heutigen Zeit sind wir oft von unerwünschten Telefonanrufen betroffen. Das trifft besonders auf Stromanbieter zu. Ein Anruf reicht aus – und schon hat man einen neuen Stromvertrag, ohne es wirklich zu wollen. Wenn man einen solchen Vertrag beenden muss ist das nicht immer einfach. Doch wie kann man einen solchen Schritt rückgängig machen?

Der Gesetzgeber hat klare Regelungen. Innerhalb von 14 Tagen hat der Verbraucher das Recht seinen Widerruf an den Versorger zu richten. Es wurde festgelegt, dass Anbieter seit dem 13․06.2014 verpflichtet sind, jedem neuen Kunden ein Muster für den Widerruf samt AGBs zur Verfügung zu stellen. Dabei ist schnelles Handeln gefragt. Hast du die Dokumente erhalten – füllst du das Muster sofort aus. Danach sendest du es an den neuen Versorger. Der Anbieter könnte jedoch bereits aktiv werden und deinen bisherigen Vertrag kündigen – eine unangenehme Situation.

Es ist ratsam die aktuelle Versorgungssituation nicht zu ignorieren. Informiere deinen jetzigen Anbieter über die Situation. Mit einem solchen Hinweis kann dein ursprünglicher Versorger im System eine Kündigungsablehnung an den neuen Anbieter hinterlegen. Andernfalls landest du in der Grundversorgung. Doch das kann dir ebenfalls unabhängig von dem neuen Anbieter helfen.

Ein ungewollter Anbieterwechsel bedeutet Zeit und Mühe – oft sind viele Schreiben nötig um alles zu klären. In der Regel gilt: Du kannst solche Verträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kündigen. Dazu gehst du vorzugsweise so vor:

1. Adresse des Anbieters suchen: Finde die Kontaktinformationen des neuen Stromanbieters.

2. Widerspruch schreiben: Dein Schreiben sollte klar bet sein – „Widerspruch/Kündigung“ – und keinen Grund enthalten.

3. Formalitäten beachten: Vergiss nicht, das Datum und deine Unterschrift hinzuzufügen. Eine Kopie des Schreibens solltest du behalten.

4. Einschreiben: Sende das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein. Dadurch erhältst du einen Nachweis: Dass der Anbieter dein Widerspruchsschreiben erhalten hat.

Es ist wichtig zu wissen: Dass eine telefonische Kündigung oft als unsicher gilt. Eine Kündigung per SMS oder E-Mail hat aus rechtlicher Sicht kaum Bestand.

In vielen Fällen ist auch der Gang zur Verbraucherzentrale sinnvoll. Sie können oft wertvolle Informationen geben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen. Das kostet nur maximal zehn 💶 und viele Anwälte sind bereit, keine weiteren Gebühren zu verlangen. Du musst dann deinen Personalausweis mitbringen und die Unterlagen vorlegen. Die Einkommensgrenze für Ledige liegt bei ~circa․ 1050 Euro monatlich.

Die Eigenschaften des Strommarktes haben sich verändert. Immer weiterhin Anbieter drängen auf den Markt. Das macht es schwieriger die Übersicht zu behalten. Du darfst dich nicht überrumpeln lassen. Telefosnwerbung ist nicht erlaubt – also ist der Rücktritt vom Vertrag dein gutes Recht. Handle schnell um deine Rechte als Verbraucher durchzusetzen!






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