Stornierung einer Bestellung nach dem Fernabsatzgesetz

Kann mein Vater eine Monitorbestellung vom Samstag noch stornieren und stattdessen einen anderen Monitor kaufen?

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Ja, dein Vater kann die Bestellung gemäß dem Fernabsatzgesetz stornieren und den gewünschten Monitor stattdessen kaufen. Gemäß §312b BGB steht ihm bei Fernabsatzgeschäften ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Selbst wenn die Ware bereits geliefert wurde kann sie innerhalb dieser Frist zurückgeschickt werden.

Es ist ratsam » die Bestellung noch zu stornieren « um sich unnötige Arbeit zu ersparen. Sollte die Ware bereits unterwegs sein ´ kann sie einfach zurückgeschickt werden ` und dein Vater kann den gewünschten Monitor separat bestellen.

Um die Bestellung zu stornieren kann dein Vater den Verkäufer kontaktieren und sich erkundigen ob die Bestellung bereits versandt wurde. Falls nicht – kann er die Stornierung problemlos vornehmen. Sollte die Bestellung bereits unterwegs sein kann dein Vater die Lieferung abwarten und dann die Ware zurückschicken. Auch das ist überhaupt kein Problem.

Das Fernabsatzgesetz dient dem Schutz der Verbraucher bei Verträgen die per Telefon, Internet, Brief oder Fax abgeschlossen werden. Es gewährt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückgeben. Dies gilt ebenfalls für bereits gelieferte Waren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Ware in einem einwandfreien Zustand sein muss um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können. Bei beschädigter oder benutzter Ware kann der Verkäufer eine Wertminderung geltend machen oder den Widerruf ablehnen.

Insgesamt bietet das Fernabsatzgesetz den Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz und ermöglicht es ihnen, ihre Entscheidungen bei Online-Bestellungen zu überdenken. Es ist wichtig · dieses Recht zu kennen und bei Bedarf davon Gebrauch zu machen · um ungewollte oder falsch bestellte Waren zurückzugeben.






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