Allein im Cockpit: Welche Regelungen gelten für die Solo-Pilotenlizenz?
Darf man ein Flugzeug mit 4 bis 6 Sitzen alleine fliegen, oder ist ein Co-Pilot notwendig?
Wer sich für die Luftfahrt interessiert, hat möglicherweise schon die Frage im Kopf: Ist es legal, ein Mehrsitzer-Flugzeug alleine zu fliegen? Grundsätzlich hängt die Antwort von verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren beinhalten zum einen die Herstellerangaben und zum anderen die Regeln der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ein Beispiel verdeutlicht das gut. Die Cessna Citation CJ1+, ein bekanntes Geschäftsreiseflugzeug ist ein interessantes Modell in diesem Kon. Sie wird häufig im kommerziellen Bereich genutzt und darf regulär mit zwei Piloten geflogen werden. Um als Pilot an Bord zu sein, benötigt man die CPL/IR – diese Lizenz ist unerlässlich für kommerzielle Flüge inklusive Instrumentenflug.
Auffällig ist, dass die Lufthansa Flight Training (LFT) spezielle Flugtrainings durchführt. Diese Trainingseinheiten erfordern eine Zulassung durch die das Flugzeug unter bestimmten Bedingungen ähnlich wie mit nur einem Piloten geflogen werden darf. Das bedeutet – dass neben einem Fluglehrer ein Flugschüler ebenfalls selbst die Steuerung übernehmen kann. Es ist nachvollziehbar – ohne diese Regelung hätten die Trainings wenig Sinn.
Vereinfacht gesagt gibt es keine allgemeingültige Regel für alle Flugzeugtypen. Viele moderne Businessflugzeuge fallen unter die Kategorie der sogenannten Single Pilot Airplanes (SPA). Diese Flugzeuge dürfen auch ganz offiziell mit nur einem Piloten geflogen werden. Dennoch entscheiden viele Unternehmen, aus Sicherheitsgründen, eine Besatzung mit zwei Personen zu beschäftigen – eine kluge Strategie, denn Sicherheit hat oberste Priorität.
Im Gegensatz dazu stehen große Verkehrsflugzeuge. Diese gelten als Multi Pilot Airplanes (MPA) und müssen gemäß den EU-Vorschriften (EU-OPS 1) mit mindestens zwei Piloten betrieben werden. Das ist eine grundlegende Sicherheitsmaßnahme um ein hohes Maß an Kontrolle über den Flugbetrieb zu gewährleisten.
Was die gesetzlichen Bestimmungen angeht, so ist der LAPL-Schein (Light Aircraft Pilot License) entscheidend. Mit dieser Lizenz darf ein Pilot maximal drei Passagiere mitnehmen. Möchte ein Pilot jedoch weiterhin als drei Passagiere befördern, sind zusätzliche Schulungen erforderlich – hier sind es oft zusätzliche Module die dieses Wissen vertiefen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, es ist möglich, ein Flugzeug mit vier bis sechs Sitzen alleine zu fliegen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und nach zusätzlicher Ausbildung. Wer in der Luftfahrt Fuss fassen möchte, sollte sich über die spezifischen Anforderungen im Klaren sein – denn Wissen ist Macht und Sicherheit das wichtigste Gut im Flugbetrieb. Kontaktiere das Luftfahrt-Bundesamt für detailliertere Informationen über die jeweiligen Zulassungen und die aktuellen Richtlinien.
Ein Beispiel verdeutlicht das gut. Die Cessna Citation CJ1+, ein bekanntes Geschäftsreiseflugzeug ist ein interessantes Modell in diesem Kon. Sie wird häufig im kommerziellen Bereich genutzt und darf regulär mit zwei Piloten geflogen werden. Um als Pilot an Bord zu sein, benötigt man die CPL/IR – diese Lizenz ist unerlässlich für kommerzielle Flüge inklusive Instrumentenflug.
Auffällig ist, dass die Lufthansa Flight Training (LFT) spezielle Flugtrainings durchführt. Diese Trainingseinheiten erfordern eine Zulassung durch die das Flugzeug unter bestimmten Bedingungen ähnlich wie mit nur einem Piloten geflogen werden darf. Das bedeutet – dass neben einem Fluglehrer ein Flugschüler ebenfalls selbst die Steuerung übernehmen kann. Es ist nachvollziehbar – ohne diese Regelung hätten die Trainings wenig Sinn.
Vereinfacht gesagt gibt es keine allgemeingültige Regel für alle Flugzeugtypen. Viele moderne Businessflugzeuge fallen unter die Kategorie der sogenannten Single Pilot Airplanes (SPA). Diese Flugzeuge dürfen auch ganz offiziell mit nur einem Piloten geflogen werden. Dennoch entscheiden viele Unternehmen, aus Sicherheitsgründen, eine Besatzung mit zwei Personen zu beschäftigen – eine kluge Strategie, denn Sicherheit hat oberste Priorität.
Im Gegensatz dazu stehen große Verkehrsflugzeuge. Diese gelten als Multi Pilot Airplanes (MPA) und müssen gemäß den EU-Vorschriften (EU-OPS 1) mit mindestens zwei Piloten betrieben werden. Das ist eine grundlegende Sicherheitsmaßnahme um ein hohes Maß an Kontrolle über den Flugbetrieb zu gewährleisten.
Was die gesetzlichen Bestimmungen angeht, so ist der LAPL-Schein (Light Aircraft Pilot License) entscheidend. Mit dieser Lizenz darf ein Pilot maximal drei Passagiere mitnehmen. Möchte ein Pilot jedoch weiterhin als drei Passagiere befördern, sind zusätzliche Schulungen erforderlich – hier sind es oft zusätzliche Module die dieses Wissen vertiefen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, es ist möglich, ein Flugzeug mit vier bis sechs Sitzen alleine zu fliegen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und nach zusätzlicher Ausbildung. Wer in der Luftfahrt Fuss fassen möchte, sollte sich über die spezifischen Anforderungen im Klaren sein – denn Wissen ist Macht und Sicherheit das wichtigste Gut im Flugbetrieb. Kontaktiere das Luftfahrt-Bundesamt für detailliertere Informationen über die jeweiligen Zulassungen und die aktuellen Richtlinien.