Kann ein Muttizettel für Filmvorstellungen nach Mitternacht ausreichen?

Welche Regelungen gelten beim Besuch von Filmvorstellungen für Minderjährige nach 0 Uhr in Kinos?

Uhr
###

Das Thema » das hier behandelt wird « betrifft ein vielleicht nicht allzu häufig thematisiertes jedoch dennoch relevantes Thema in der Welt des Kinobesuchs. Der UFA-Palast in Stuttgart lädt ein – aber was kann ein 16-Jähriger tun, wenn der 🎬 erst nach Mitternacht endet? Die Frage und die damit verbundenen Regularien können schnell zur Verwirrung führen.

Zunächst einmal ist es unabdingbar, das sogenannte „Muttizettel“ zu verstehen. Kurz gesagt – handelt es sich um eine Einwilligungserklärung der Eltern. Sie beauftragen hierbei einen anderen Erwachsenen ihr minderjähriges Kind zu einer Veranstaltung zu begleiten. Diese Maßnahme wird notwendig weil die gesetzlichen Bestimmungen besagen: Dass minderjährige Besucher nicht allein oder ohne einen geeigneten Begleiter nach einer bestimmten Uhrzeit unterwegs sein dürfen. Bei Filmen ´ die freigegeben sind ab 16 Jahren ` sind diese Regelungen weniger streng. Die Filmfreigabe über die Altersgrenze sieht jedoch vor, dass Kinder unter 16 Jahren nicht in den Genuss dieser Filme kommen dürfen, selbst in Begleitung eines Erwachsenen.

Kommen wir zurück auf unser Beispiel – eine Spätvorstellung die nach 0 endet. Wenn der betreffende Film für 16-Jährige freigegeben ist, können Jugendliche tatsächlich teilnehmen. Kein Grund zur Sorge. In der Theorie klingt es einfach und klar: Ein mutiger Teenager könnte sich ebenfalls eigenständig einen volljährigen Freund oder ein Familienmitglied suchen um die Vorstellung zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit sei angemerkt – man sollte auf jeden Fall den Muttizettel ausfüllen. Die Eltern müssen klar formulieren: Dass dieser Erwachsene die Verantwortung für ihr Kind übernimmt.

Schaut man jedoch genauer hin » wird schnell klar « dass Kinos oft eigene Richtlinien haben. Dies bedeutet – auch wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben sind kann es sein dass das Kino zusätzliche Bedingungen stellt. Manchmal verlangen sie sogar – dass man dem Kinopersonal einen Nachweis über das Alter und den Begleiter vorlegt. Im Bestfall bringt man auch eine Kopie der Personalausweise von Eltern oder Begleitpersonen mit.

Ein weiterer notwendiger Punkt: Die Begleitperson sollte mindestens 18 Jahre alt sein. Verwirrend wird es dann, wenn man bedenkt, dass die 0 -Grenze in erster Linie für Kneipen und ähnliche Einrichtungen gilt. So bleibt dem Kinobesucher meist eine gewisse Sicherheit.

Was sagt uns das also? Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren haben die Möglichkeit, Filme zu sehen die zur Verwendung ihr Alter freigegeben sind auch nach der Mitternachtsstunde – unter bestimmten Bedingungen. Die Anwesenheit eines Erwachsenen wird erwartet und der Muttizettel ist eine hilfreiche Unterstützung. Daher stellt sich am Ende die Frage: Warum dennoch zögern? Wenn alle Formalitäten geklärt sind steht dem Kinoabend nichts weiterhin im Weg.






Anzeige