Erste Hilfe Kurs für den Führerschein trotz Bundeswehr nötig?

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Muss man also einen separaten Erste Hilfe Kurs absolvieren, selbst unter man eine Sanitätsausbildung bei der Bundeswehr gemacht hat?

Es ist eine interessante Frage, auf die viele Führungskandidaten stoßen. Trotz der beeindruckenden Sanitätsausbildung ´ die Soldaten in der Bundeswehr durchlaufen ` ist ein spezieller Erste Hilfe Kurs für den Führerschein weiterhin eine Pflicht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) macht hier keine Ausnahmen. Jeder Führerscheinanwärter muss einen Nachweis über die Teilnahme an einem solchen Kurs vorlegen. Das kann durchaus verwirrend sein.

Die Sanitätsausbildung vermittelt zwar eine Vielzahl von wertvollen Kenntnissen – Sie sind mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut. Dennoch gilt diese Ausbildung nicht als genügender Ersatz für den geforderten Erste Hilfe Kurs. Warum? Die Ausbildung in der Bundeswehr fokussiert sich auf ganz andere Aspekte der medizinischen Versorgung. Verkehrsunfälle bringen besondere Herausforderungen mit sich. Vielleicht wurden spezifische Verletzungen nicht eingehend behandelt. Der Straßenverkehr hat seine eigenen Gesetze.

Laut der FeV müssen Auszubildende den Nachweis über die Teilnahme an einem amtlich anerkannten Erste Hilfe Kurs erbringen. Solche Bescheinigungen können von der Bundeswehr dem Deutschen Roten oder anderen geeigneten Organisationen ausgestellt werden. Wo kann man diesen Nachweis also beantragen? Bei den entsprechenden Behörden. Das kann das Kreiswehrersatzamt oder die eigene Bundeswehreinheit sein. Auch das Rote Kreuz ist ein passender Ansprechpartner.

Es ist entscheidend die Gültigkeit des Erste Hilfe Kurses im Auge zu behalten. Die Bescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeit. Der Nachweis sollte bei Antragstellung auf den Führerschein in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein. Daher sollten angehende Autofahrer darauf achten: Dass ihr Teilnahmebescheinigung aktuell ist. Ansonsten könnten sie bei der Führerscheinbeantragung auf Probleme stoßen und das gilt es zu vermeiden.

Zusammengefasst: Der erforderliche Erste Hilfe Kurs bleibt essenziell, trotzdem einer fundierten Sanitätsausbildung in der Bundeswehr. Der Grund liegt in den spezifischen Anforderungen der Ersten Hilfe die zur Verwendung den Straßenverkehr relevant sind. Führerscheinanwärter müssen einen separaten Schein vorlegen der ihre Kursteilnahme belegt. Diese Bescheinigung kann bei verschiedenen befugten Stellen beantragt werden und sollte maximal zwei Jahre alt sein.

Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Jeder Fahrschüler ´ unabhängig von früheren Ausbildungsgängen ` muss sich dieser Pflicht stellen. Die Fakten sind klar – ebenfalls Soldaten müssen ihre Kenntnisse im Ersten Hilfe über einen speziellen Kurs nachweisen.






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