Kinobesuch für Minderjährige: Altersfreigabe und Einverständniserklärungen im Fokus

Kann man mit einer Einverständniserklärung der Eltern einen Film ab 16 Jahren besuchen?

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Der Besuch eines Films ab 16 Jahren wirft viele Fragen auf. Eine häufige Anfragen ist ob Minderjährige mit einer Einverständniserklärung der Eltern in den 🎬 dürfen. Die rechtlichen Grundlagen sind hier entscheidend. Es ist eine interessante Thematik die nicht nur Juristen, allerdings ebenfalls Kino-Besucher interessiert.

Zuerst ist zu klären, dass die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) eine klare Altersfreigabe festlegt. Diese Einstufungen sind nicht ohne Grund denn sie sollen die Entwicklung junger Menschen schützen. Aufgrund unterschiedlicher Filmgenres und deren Inhalte wurden diese Altersgrenzen geschaffen. Für den Kinobesuch ab 16 Jahren gilt: Dass Personen dieses Alters oder älter Zugang haben. Bei der Einlasskontrolle sind die Kinos angehalten die Altersfreigaben zu respektieren.

Nun wird es spannend – viele Kinobetreiber halten sich jedoch nicht strikt an diese Regelung. In vieler Hinsicht ist Kulanz gefragt. Häufig können jüngere Besucher mit Erwachsenem in Begleitung einen Film besuchen der ab 16 freigegeben ist. Ein Beispiel ist das UCI-Kino, das an dieser Stelle mit besonderen Angeboten wirbt. Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren wird hier der Zugang zu FSK-18-Filmen erlaubt, wenn sie einen Elternteil mitbringen. Das wirft die Frage auf – welche Rolle die FSK dann überhaupt spielt. Ist das nicht inkonsistent? Definitiv.

Die Einverständniserklärung der Eltern hat rechtlich gesehen kaum Gewicht. Sie könnte theoretisch von jedem unterzeichnet werden. Wenn das Kinopersonal Zweifel hat ´ dass tatsächlich die Eltern unterschrieben haben ` wird es problematisch. Verschiedene Kinos haben unterschiedliche Richtlinien die sie beachten. Oft kommt es darauf an – ebenso wie ebendies das Personal hinsieht. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass eine Mutter mit ihrer 10-jährigen Tochter problemlos Zugang zu einem FSK-12-Film bekam. Dabei ist es alles andere als sicher: Dass jeder Kinogast über die Altersgrenze hinaus den Film sehen darf. Der Schein kann trügen.

Besonders kritisch wird es wenn jüngere Personen versuchen Karten über eine andere Person zu erwerben. Hier findet eine Kontrolle vor dem Betreten des Saals statt. Wenn das Alter nicht übereinstimmt wird man möglicherweise abgewiesen. Dies kann ein Frustmoment sein – insbesondere wenn der Kauf bereits getätigt wurde. Eine sorgfältige Planung der Kinobesuche ist ratsam.

Zusammenfassend bleibt festzustellen – ohne das Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren wird der Zugang zum Film in der Regel verweigert. Auch eine Einverständniserklärung bietet hier keinen verlässlichen Schutz. Es ist verständlich, dass viele Kinobesucher eine lockere Handhabung wünschen freilich kann es als weniger empfehlenswert erachtet werden, systematisch gegen die Altersfreigaben zu verstoßen. Man sollte sich demnach bewusst sein ´ dass mit dem Alter auch die Verantwortung kommt ` die Regeln zu respektieren und zu hinterfragen.






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