Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wohnens im Eigengarten: Ein rechtliches Dilemma
Darf man in einem Eigentumsgarten leben?
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Das Wohnen in einem eigenen Garten – eine Frage die viele Menschen interessiert. Darf man das tatsächlich? In erster Linie spielt die Art des Grundstücks eine entscheidende Rolle. Wenn das Grundstück nicht als Pachtland registriert ist und sich darauf ein kleiner Bungalow befindet, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Also was besagt das Gesetz?
Zunächst gilt: Das Grundstück muss klar zugeordnet werden. Gehört das Gelände zu einem Wohngebiet sieht die Sache besser aus. Wenn es als reiner Schrebergarten geführt wird, sind die Optionen stark eingeschränkt. Man könnte meinen – und viele tun es – dass wo kein Kläger da kein Richter ist. Doch bleibt das Wohnen temporär ´ beispielsweise saisonal ` stellt sich die Lage anders dar. Man muss unbedingt die kommunalen Vorschriften prüfen. Wie sieht es in Ihrer Gemeinde aus? Dort ist oft der richtige Ansprechpartner.
Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Wer also dauerhaft in einem Garten wohnen möchte muss sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Das könnte um es klarer zu sagen, bedeuten, dass beim Bauamt eine Ausweisung als Wohnraum beantragt werden müsste. Doch hier kommt der Haken: Ein solches Ansuchen wird in vielen Fällen nicht genehmigt. Denn das hat Gründe. Die Behörden fürchten: Dass dies zu Slums führen könnte. Ein weiteres Anliegen ist die öffentliche Gesundheit. Seuchen lassen sich unter diesen Umständen nur schwer kontrollieren.
Ein Garten ist im Grunde genommen für Erholung gedacht. Er ist nicht primär dafür konzipiert Wohnraum bereitzustellen. Dennoch – es gibt da Ausnahmen. In speziellen Konstellationen können Kommunen bestimmten Bedingungen zustimmen. Für die Beantragung beispielsweise muss jedoch die Art der Nutzung ebendies festgelegt werden. Unterschiedliche Satzungen der Gemeinden machen diese Entscheidungen sehr individuell.
Ihre Situation also – hier kommt die entscheidende Frage ins Spiel: Wie wurde Ihr Grundstück genehmigt? Wurde es als Wohngebiet deklariert? Eine simple Anfrage bei der Gemeinde bringt oft Klarheit. Wichtig zu wissen ist: Auf lange Sicht gesehen, lässt sich die Frage nicht mit einem simplen Ja oder Nein beantworten – die Nuancen sind entscheidend. Planen Sie daher ´ längerfristig in Ihrem Garten zu leben ` schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus und informieren Sie sich gründlich.
Letztlich bleibt zu sagen: Wer sich informieren möchte der sollte vorher in die Akten schauen und sich bei den zuständigen Stellen rückversichern. Eine klare Linie gibt es nicht. Doch das Potenzial in Ihrem Garten zu wohnen in Kombination mit den richtigen Informationen könnte Ihre Pläne in neue Bahnen lenken.
Das Wohnen in einem eigenen Garten – eine Frage die viele Menschen interessiert. Darf man das tatsächlich? In erster Linie spielt die Art des Grundstücks eine entscheidende Rolle. Wenn das Grundstück nicht als Pachtland registriert ist und sich darauf ein kleiner Bungalow befindet, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Also was besagt das Gesetz?
Zunächst gilt: Das Grundstück muss klar zugeordnet werden. Gehört das Gelände zu einem Wohngebiet sieht die Sache besser aus. Wenn es als reiner Schrebergarten geführt wird, sind die Optionen stark eingeschränkt. Man könnte meinen – und viele tun es – dass wo kein Kläger da kein Richter ist. Doch bleibt das Wohnen temporär ´ beispielsweise saisonal ` stellt sich die Lage anders dar. Man muss unbedingt die kommunalen Vorschriften prüfen. Wie sieht es in Ihrer Gemeinde aus? Dort ist oft der richtige Ansprechpartner.
Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Wer also dauerhaft in einem Garten wohnen möchte muss sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Das könnte um es klarer zu sagen, bedeuten, dass beim Bauamt eine Ausweisung als Wohnraum beantragt werden müsste. Doch hier kommt der Haken: Ein solches Ansuchen wird in vielen Fällen nicht genehmigt. Denn das hat Gründe. Die Behörden fürchten: Dass dies zu Slums führen könnte. Ein weiteres Anliegen ist die öffentliche Gesundheit. Seuchen lassen sich unter diesen Umständen nur schwer kontrollieren.
Ein Garten ist im Grunde genommen für Erholung gedacht. Er ist nicht primär dafür konzipiert Wohnraum bereitzustellen. Dennoch – es gibt da Ausnahmen. In speziellen Konstellationen können Kommunen bestimmten Bedingungen zustimmen. Für die Beantragung beispielsweise muss jedoch die Art der Nutzung ebendies festgelegt werden. Unterschiedliche Satzungen der Gemeinden machen diese Entscheidungen sehr individuell.
Ihre Situation also – hier kommt die entscheidende Frage ins Spiel: Wie wurde Ihr Grundstück genehmigt? Wurde es als Wohngebiet deklariert? Eine simple Anfrage bei der Gemeinde bringt oft Klarheit. Wichtig zu wissen ist: Auf lange Sicht gesehen, lässt sich die Frage nicht mit einem simplen Ja oder Nein beantworten – die Nuancen sind entscheidend. Planen Sie daher ´ längerfristig in Ihrem Garten zu leben ` schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus und informieren Sie sich gründlich.
Letztlich bleibt zu sagen: Wer sich informieren möchte der sollte vorher in die Akten schauen und sich bei den zuständigen Stellen rückversichern. Eine klare Linie gibt es nicht. Doch das Potenzial in Ihrem Garten zu wohnen in Kombination mit den richtigen Informationen könnte Ihre Pläne in neue Bahnen lenken.