Die Ferienregelung in der Polizeiausbildung – Was müssen angehende Polizisten wissen?

Welche besonderen Regelungen und Rahmenbedingungen gelten bezüglich der Ferien und Urlaubstage in der Polizeiausbildung in Baden-Württemberg?

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Die Ausbildung bei der Polizei ist kein gewöhnlicher Bildungsweg. Sie stellt spezielle Anforderungen. In der Regel sind die Ferien und freien Tage vorgegeben. Dies trifft vor allem auf die Polizeiausbildung in Baden-Württemberg zu. Ein ganz klarer Punkt ist – dass man nicht frei wählen kann.

BLOCKFERIEN im Sommer sind eine feste Größe. Diese machen die Urlaubsplanung natürlich etwas einfacher. Auch zu den Feiertagen gibt es viertägige oder mehrwöchige Unterbrechungen. Das Wissen über die eigene Ausbildungsstätte ist entscheidend. In diesem Konwird oft auf die PH Lahr verwiesen. Um das festzuhalten: Für die gesamte Polizeiausbildung gilt dort eine einheitliche Regelung.

Zwei bis drei Tage können frei gewählt werden. Diese Tage sind jedoch eher die Ausnahme. Sonderurlaub wird gewährt bei bestimmten Ereignissen. Dazu gehören unter anderem Heirats- oder Trauerfälle. Dies sind übliche Bestimmungen. Die Regelung geht über die normale Ausbildung hinaus. Normalerweise haben Auszubildende in anderen Berufen viel weiterhin Freiraum bei der Urlaubsgestaltung.

Die Ausbildungsstruktur sieht keine Ferien wie in der Schule vor. Hier begeben sich die angehenden Polizeibeamten in einen intensiven Lernprozess. Ferienzeiten sind vorgegeben; alle profitieren von einer gleichzeitigen Unterrichtung des gleichen Stoffes. Das macht ebenfalls absolut Sinn. Der Grundsatz lautet: Alle sollen so viel fortgeschult werden. Zusätzlich dazu gibt es auch Praktika die eine Mindest-Stundenzahl erfordern.

Insgesamt erwarten zukünftige Polizisten etwa sechs Wochen Ferien während der Ausbildungszeit. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um klassische Ferien die man in anderen Ausbildungen gewohnt ist. Diese Zeiten werden in den Ausbildungsabschnitten eingeplant. Über die genauen Regelungen kann auch auf der Webseite der Polizei nachgesehen werden.

Auszubildende dürfen nicht denken: Dass sie über das gesamte Jahr hinweg flexibel mit ihren Urlaubstagen umgehen können. In der Polizeiausbildung gibt es abgesehen von den genannten freien Tagen nur eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen. Diese urlaubstage sind oft um die 30. Diese dürfen jedoch nur genommen werden wenn keine Unterrichtszeiten oder praktische Trainings angesetzt sind.

Die Informationen über Ferien Urlaubstage und andere relevante Details können erheblich variieren. Es gilt – sich rechtzeitig zu informieren. Die Richtung kann je nach Ausbildungsort unterschiedliche Abläufe bieten. Daher ist es ratsam – Kontakt zu den Verantwortlichen aufzunehmen. Interessierte müssen also direkt nachfragen wo ihre Zusage zu ihrer Ausbildung erteilt wurde. Dies sorgt für Klarheit zu den Fragen der freien Tage während dieser intensiven jedoch spannenden Ausbildungszeit.






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