Essensverkauf auf Festivals – Was müssen Veranstalter beachten?

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für den Verkauf von Snacks und Speisen auf öffentlichen Festen notwendig?

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Der Trend, auf Festivals nicht nur Getränke sondern ebenfalls Essen anzubieten ist ungebrochen. Viele Veranstalter stehen jedoch vor Herausforderungen. Ein Bekannter plant ein Festival mit mehreren Bands und einer Bar. Ein konzeptionelles Thema des Abends ist – kann Essen verkauft werden? Die Überlegungen sind alles andere als trivial.

Zuerst sei gesagt – eine genehmigte professionelle Küche ist essenziell. Mit einem selbstgemachten Angebot ist der Verkauf an einem solchen Ort schwierig. Viele fragen sich daher: Was passiert, wenn ich zubereitetes Essen von einem Restaurant oder Caterer kaufe und dieses weiterverkaufe? Prinzipiell ist dies möglich freilich sollten einige Regelungen beachtet werden – vor allem die Lebensmittelrichtlinien müssen strikt eingehalten werden.

Es gibt viele Vorschriften die den Gastronomiebereich regeln. Wer arbeitet, wird regelmäßig nach dem Infektionsschutzgesetz geschult. HACCP – das ist das System zur Analyse und Minimierung von Lebensmittelsicherheitsrisiken – spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Grundlagen sollten bei einem solchen Vorhaben nie außer Acht gelassen werden. Aber ist eine Zusatzgenehmigung erforderlich?

Ein Rat für Teilnehmer und Veranstalter. Es ist möglich: Dass man sich an einen Rechtsanwalt oder die Wirtschaftskammer wendet. Dort kann man rechtssichere Informationen einholen. Auch die örtliche Stadtverwaltung kann wertvolle Hinweise geben. Klärt man diese Punkte rechtzeitig bleibt einem kostspielige Fehler erspart.

Vorsicht – wenn man als Veranstalter nicht über die Vorschriften informiert ist, kann man sich in eine unangenehme Lage bringen. Verstöße gegen geltende Gesetze können zu hohen Geldstrafen führen. Selbst beim Servieren bereits fertiger Speisen wird eine Genehmigung und spezifische Hygienemaßnahmen benötigt. Die Anforderungen wachsen mit jedem Schritt, den man macht – die richtige Genehmigung zur Erfüllung der Hygienestandards ist unerlässlich.

Das wird besonders spannend bei warmen Gerichten: Hot-Wagen oder Warmhaltegeräte müssen die Speisen dauerhaft über 65 °C halten. Bei Fleisch ´ insbesondere Geflügel ` muss die Kerntemperatur 70 °C betragen. Das Abtöten von Bakterien » vor allem Salmonellen « ist hierbei das Ziel. Der Verkauf von Convenience-Produkten ist, ebenso wie erwähnt, weniger problematisch.

Tipp für alle Veranstalter – vorgefertigte Snacks kann man günstig im Großverbrauchermarkt erwerben. Gängige Produkte wie Currywurst mit Brötchen oder Gulasch mit Spätzle sind im Trend und sehr beliebt. Wenn man auf eigene Rechnung handelt ´ ist es wichtig ` einen Gewerbeschein zu besitzen. Das Führen eines Bonblocks oder einer Registrierkasse ist ähnlich wie Pflicht.

Für die Bar gibt es spezielle Vorschriften – alkoholfreie Getränke sind unproblematisch, Alkohol hingegen erfordert eine separate Ausschankgenehmigung. Diese Genehmigung kostet mindestens einen Monatsverdienst. Hygiene ist ebenfalls unerlässlich. Töpfe und Einsätze benötigen einen Spuckschutz. Es gelten strikte Vorschriften für die Lagerung von warmen und gekühlten Lebensmitteln.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten – beim Verkauf von Essen auf Festivals sind zahlreiche Vorschriften und Regelungen zu beachten. Sich rechtzeitig informieren kann oft unerwartete Herausforderungen entschärfen. Bereitet sich der Veranstalter in allen Punkten gut vor steht einer gelungenen Veranstaltung nichts weiterhin im Wege.






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