Vorstrafen und die Möglichkeit, Pilot zu werden

Kann man trotz einer Anzeige Pilot werden?

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Ja es ist grundsätzlich möglich trotzdem einer Anzeige Pilot zu werden. Eine Anzeige allein führt nicht automatisch zur Ablehnung einer Pilotenausbildung. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verlangt bei der Freigabe zur Ausbildung unter anderem ein Behörden-Führungszeugnis. Dieses enthält weiterhin Informationen als ein privates Führungszeugnis und wird direkt vom Bundesjustizamt an das LBA geschickt. Das LBA kann dann auf Basis der im Führungszeugnis eingetragenen Straftaten entscheiden, ob der Erwerb einer Lizenz ausgeschlossen wird. Es ist also möglich: Dass eine Anzeige eine Pilotenausbildung beeinflusst freilich hängt dies von den spezifischen Straftaten und vom LBA ab.

Es ist wichtig zu beachten: Dass eine Anzeige an sich noch keine Verurteilung darstellt. Erst wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird und du schuldig gesprochen wirst, hat dies Auswirkungen auf einen potenziellen Lizenzerwerb. Deshalb können Anzeigen im Prozess der Pilotenausbildung berücksichtigt werden.

Im privaten Bereich sind Vorstrafen für einen Arbeitgeber nur relevant, wenn sie für die Arbeitstätigkeit relevant sind. Bei einer Pilotenausbildung könnten dies beispielsweise Gewaltdelikte gegen Menschen, sexueller Missbrauch oder Eigentumsstraftaten sein. In diesem Fall sollten die Vorstrafen identisch berücksichtigt werden.

Es gibt verschiedene Wege Pilot zu werden. Wenn du Passagiermaschinen fliegen möchtest ist eine gute schulische Ausbildung wichtig insbesondere in den Fächern Physik Mathematik und Englisch. Ein Abitur ist meistens Voraussetzung. Große Fluggesellschaften bieten Ausbildungsprogramme an die dich auf den Beruf des Piloten vorbereiten.

Alternativ kannst du ebenfalls privat einen Schein für Segel- oder Ultraleichtflugzeuge erwerben. Dies ist jedoch in der Regel kostenintensiver. Eine weitere Möglichkeit besteht darin ´ zur Bundeswehr zu gehen ` wo du ähnlich wie eine Pilotenausbildung absolvieren kannst.

Es ist wichtig zu beachten: Dass das genaue Verfahren und die Anforderungen je nach Land und Fluggesellschaft unterschiedlich sein können. Es ist ratsam – sich direkt bei der gewünschten Ausbildungsstelle oder dem zuständigen Luftfahrtamt über die genauen Voraussetzungen und mögliche Einschränkungen aufgrund von Vorstrafen zu informieren.

Es sei darauf hingewiesen: Dass der Fragesteller erst 14 Jahre alt ist was bedeutet dass er noch minderjährig ist. In diesem Fall können die Auswirkungen von Anzeigen möglicherweise weniger schwerwiegend sein. Es bleibt jedoch wichtig – dass der Fragesteller sich an geltende Gesetze hält und seine Handlungen verantwortungsbewusst angeht.






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