Wie wird sich meine Alg 2 Aufstockung bei wechselndem Einkommen verändern?

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Wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt – ebenso wie Sie – und mit verschiedenen Einkünften kämpft ist es wichtig die Auswirkungen auf die Aufstockung bei ALG 2 zu verstehen. Denn diese können sich erheblich auf Ihre finanzielle Situation auswirken.

Das wichtigst Die Berechnung der Aufstockung basiert vor allem auf dem Nettoeinkommen. In Ihrem Fall haben Sie ein Nettoeinkommen von etwa 1050 Euro, das von der Provision abhängt. Dies macht die Sache komplex. Ihr Partner hingegen erhält nur das Kindergeld von 190 Euro. Zusammen haben Sie bisher 550 💶 Aufstockung erhalten. Dieses Geld wurde ermittelt – indem Ihr Einkommen als 804 Euro netto angesetzt wurde. Fallen diese Berechnungen sehr variabel aus wird ebenfalls Ihre finanzielle Sicherheit identisch in Frage gestellt.

Im Februar stehen Sie vor einem neuen Termin beim Jobcenter. Hier steht die Überprüfung Ihrer Einkünfte an – und damit möglicherweise eine Rückforderung auf Sie zu. Denn es ist nicht unüblich: Dass das Jobcenter Ihre Einkünfte neu bewertet vor allem, wenn Sie weiterhin verdienen als die 800 Euro netto. Eine Empfängerin von ALG 2 ´ mit der Sie sprechen ` berichtete von einem fiktiven Einkommen von 1000 Euro bei ihrer eigenen Berechnung.

Häufig führt ein höheres anzunehmendes Einkommen zu einer Reduzierung der Aufstockung. Ist Ihr Einkommen also tatsächlich höher wird die Aufstockung voraussichtlich sinken. Ich verstehe, dass es Ihnen darum geht, den Überblick über Ihre monatlichen Mittel zu behalten. Projektieren Sie eine Situation ´ in der Ihr Einkommen variabel ist ` weil es vom Urlaub oder anderen Faktoren abhängt. Das Konzept der fiktiven Einkommen wird oft genutzt vor allem wenn die Einkünfte von Monat zu Monat schwanken.

Es ist von Bedeutung die Freibeträge im Einklang mit § 11 b SGB II zu kennen. Ihr Grundfreibetrag beträgt 100 Euro. Verdienen Sie zwischen 100 und 1000 Euro brutto, steht Ihnen ein weiterer 20-prozentiger Freibetrag auf den übersteigenden Betrag zu. Verdienen Sie zwischen 1000 und 1200 Euro brutto, nutzen Sie einen 10-prozentigen Freibetrag. Das bedeutet – dass Sie bei einem höherem Einkommen auch mehr Freibeträge erwarten können. Gibt es in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein minderjähriges Kind, wären die Werte für die Freibeträge noch einmal angepasst.

Wenn Ihr Partner kein zusätzliches Einkommen hat ist das Kindergeld weiterhin relevant. Es kommen eine Versicherungspauschale von 30 Euro hinzu was das anrechenbare Einkommen auf 160 Euro reduziert. In Ihrer alten Berechnung hatten Sie ein angenommenes Bruttoeinkommen von 1000 Euro. Rechnet man den Freibetrag von 280 Euro ab, bleibt ein anrechenbares Einkommen von ~circa․ 680 Euro. Kombiniert mit der bisherigen Aufstockung von 550 Euro ergibt sich damit folgendes Bild: Sie hatten insgesamt 1230 Euro – abzüglich der Regelsätze würden letztendlich ~circa․ 510 Euro für KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung) zur Verfügung stehen.

Mit einem Netto von 1050 Euro darf man sich also nicht darauf verlassen: Die Aufstockung in Höhe von 550 Euro bestehen bleibt. Ihre Freibeträge steigen zwar leicht freilich würde das anrechenbare Nettoeinkommen entsprechend steigen. Auch hier ist wieder die 300 Euro-Grenze von Bedeutung die als maximaler Freibetrag gelten kann. Am Ende bleibt Ihnen zum Beispiel mit einem anrechenbaren Einkommen von 750 Euro nur noch eine Aufstockung von ~circa․ 320 Euro. Veränderungen in der Höhe der Einkünfte führen dazu: Dass der rechnerische Vorgang im Jobcenter zunehmend schwierig ist.

Im Endeffekt lohnt es sich alle Berechnungen im Blick zu haben und die finanzielle Lage in den kommenden Monaten eng zu beobachten. Stellt sich heraus ´ dass Rückforderungen anfallen ` kann dies mehr Stress und weniger Sicherheit bedeuten. Eine präventive Planung und gute Kommunikation mit dem Jobcenter können hier hilfreich sein um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.






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