Wer trägt die Kosten für das Young Ticket während der Ausbildung?

Welche Regelungen gibt es zur Kostenübernahme für das Young Ticket während einer Berufsausbildung?

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Die Frage nach der Finanzierung des Young Tickets während einer Ausbildung beschäftigt viele Azubis. Wenn man in Bochum wohnt und die Ausbildung in Duisburg antritt, stellt sich schnell die Frage: Muss ich mein Young Ticket selber zahlen? Wer trägt die Kosten für die Fahrten zur Berufsschule? In den meisten Fällen müssen Azubis das Ticket selbst finanzieren. Dies ist generell die Regel - es sind jedoch Ausnahmen möglich die wir näher betrachten sollten.

Die standardmäßige Handhabung sieht vor, dass die Fahrkarte vom Azubi selbst zu bezahlen ist. Eine Ausnahme könnte im Arbeitsvertrag vorgesehen sein. Falls dort ein Fahrkostenzuschuss festgelegt wurde könnte dies eine Lösung darstellen. Außerdem besteht die Möglichkeit: Der Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss gewährt. Ein solches Vorgehen wird jedoch nicht häufig praktiziert. Es schadet nicht, beim Chef nachzufragen – die Antwort bleibt oft ernüchternd.

In verschiedenen Bundesländern gibt es zusätzlich Regelungen für Zuschüsse bezüglich der Fahrten zur Berufsschule. Ein Beispiel dafür ist Nordrhein-Westfalen. Wer hier monatliche Fahrkosten von über 100 💶 hat könnte einen Antrag auf Förderung stellen. Die Einzelheiten dazu erfährt man im Schulsekretariat oder beim Schulamt der Stadt.

Doch die Berufsschule ist an dieser Stelle nicht zuständig. Daher bleibt nur der Weg über das Personalbüro des Arbeitgebers. Falls dieser nicht bereit ist ´ die Kosten zu übernehmen ` bleibt als einzige Möglichkeit die Steuererklärung. In dieser können die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Doch vorsicht - hier gilt eine Pauschale, sodass die Kosten über dieser Schwelle liegen müssen um einen finanziellen Vorteil zu erzielen.

Zudem ist zu beachten: Dass Azubis die BAföG beziehen eventuell ebenfalls hierüber Unterstützung für das Ticket erhalten können. Dennoch ein rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung durch die Ausbildungsstelle existiert nicht. Es gibt Betriebe – die optional Kulanz zeigen und einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Viele Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet dies zu tun.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kosten für das Young Ticket fallen in der Regel in die Verantwortung des Azubis. Das Wissen um mögliche Zuschüsse ist wichtig. Auch das Nachfragen beim Arbeitgeber kann einige Türen öffnen. Wer jedoch auf die Zahlung des Tickets hofft ´ ohne geeignete vertragliche Vereinbarungen ` muss oft mit seinen eigenen Mitteln auskommen. Es bleibt also beim klassischen Sprichwort: „Fragen kostet nichts!“






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