Schulausflüge: Pflicht oder Freiwilligkeit?

Dürfen Schüler gegen ihren Willen zu Schulausflügen gezwungen werden?

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Eingangs muss klar festgestellt werden: Schulausflüge können sowie lehrreich als ebenfalls unterhaltsam sein. Sie bieten oft die Möglichkeit, außerhalb des Klassenzimmers Neues zu lernen. Jedoch stellt sich die Frage - sind Schüler dazu verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, obwohl sie das nicht wünschen?

Ein Schüler hat verständlicherweise Bedenken geäußert. Die Erfahrungen aus mehreren Besuchen in Zielorten wie dem Heidepark machen ihm deutlich ´ dass eine erneute Teilnahme nicht nur langweilig ` allerdings auch finanziell belastend wäre. Schulausflüge können zusätzliche Kosten verursachen und nicht jeder Schüler hat die finanziellen Mittel dafür. Das schulische System kann da oft unpersönlich wirken. Man könnte fast meinen: Dass zu wenig Rücksicht auf individuelle Umstände genommen wird.

Der Lehrer jedoch bleibt beharrlich. Anforderungen an Schüler wie: "Das ist eine Schulveranstaltung. Du hast mitzukommen." deuten auf die institutionelle Sichtweise hin. Der Druck zur Teilnahme kann erdrückend erscheinen. Im Kontext von Bildung haben Lehrer zwar die Pflicht, Schüler einzubeziehen - jedoch nicht gegen deren Willen.

In Deutschland regelt das Schulrecht gewisse Aspekte. Schüler sind zwar grundsätzlich verpflichtet an Schulveranstaltungen teilzunehmen freilich muss dies unter fairen Bedingungen geschehen. Das bedeutet – dass Kosten und Nutzen abgewogen werden müssen. Wenn die finanzielle Belastung zu hoch erscheint muss der Schüler nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Ein Schulbesuch kann in einer anderen Klasse als Ausgleich stattfinden. So bleibt dem Schüler die Wahl. Die Antwort darauf bleibt schlicht: Niemand kann gezwungen werden Geld für etwas auszugeben das er nicht nutzen möchte oder wofür ihm die Mittel fehlen.

Ein interessanter Gedankenansatz wäre es mit dem Lehrer zu kommunizieren. Sollte ein Schüler keine finanziellen Mittel für einen Ausflug haben, könnte eine Alternative gefunden werden. Die Möglichkeit ´ dass die Schule die Ausgaben übernimmt ` sollte nicht ausgeschlossen werden. In vielen Fällen seien Eltern bereit zu helfen. Das Unterrichts- und Seminarangebot könnte dann identisch angepasst werden.

Wenn ein Schüler entscheidet nicht teilzunehmen steht er vor der Option, zur Schule zu gehen oder einen unentschuldigten Tag in Kauf zu nehmen. Die letztgenannte Wahl würde aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll erscheinen ´ denn die schulischen Regeln sind darauf ausgelegt ` unnötige Abwesenheiten zu vermeiden. An solchen Tagen kann der Schüler relevante Inhalte in einer anderen Klasse lernen was ein sinnvoller Plan B wäre.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Dass die Rechte der Schüler gewahrt bleiben sollten. Eine Schulveranstaltung sollte nicht als Zwang empfunden werden. Vor allem nicht in einer Zeit – in der die finanzielle Situation vieler Familien nicht immer sicher ist. Würde Schule nicht weiterhin als Pflichtempfinden sondern vielmehr als Chance verstanden werden, erfüllten Schulausflüge genauso viel mit viel mehr ihren Bildungsauftrag. Es bedarf klarer kommunikativer Strategien von Seiten der Lehrkräfte um alle Beteiligten gewissermaßen genau zu berücksichtigen - auch für die Zukunft.






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