Möglichkeiten der Studienplatzvergabe trotz schlechterer Note als NC
Welche Alternativen bestehen für Bewerber, die eine schlechtere Note als den Numerus Clausus aufweisen?
Studienplatzvergabe und NC sind zentrale Themen für viele angehende Studierende. Oftmals kommt die Frage auf: Ist es wirklich möglich, trotzdem einer schlechteren Note als die NC-Zahl angenommen zu werden? Unglaublich jedoch die Antwort lautet ja. Es gibt tatsächlich unterschiedliche Wege ´ die Bewerber berücksichtigen können ` um inspiriert von ihrer individuellen Situation einen Studienplatz zu erhalten.
Zunächst einmal spielt die Wartezeit eine erheblich entscheidende Rolle. Bewerber die einige Semester gewartet haben bevor sie sich erneut bewerben können von den Regelungen profitieren. Wer zum Beispiel 5 Wartesemester nachweisen kann hat deutlich bessere Chancen auf einen Platz. Aber die Berechnung der Wartezeit erfolgt nicht nur nach Semestern – ebenfalls individuelle Umstände können hier Einfluss nehmen. Wichtig ist es – diese Zeit aktiv zugunsten der eigenen Bildung zu nutzen.
Ein weiterer Aspekt der Studienplatzvergabe sind die Auswahlkriterien durch Eignungsverfahren. Es ist vollkommen unrealistisch zu glauben: Dass die Durchschnittsnote alles entscheidet. Bei vielen Studiengängen wird zusätzlich ein Motivationsschreiben verlangt. Hier können Bewerber ihre Leidenschaft für das Fach und ihre bisherigen Erfahrungen positiv darstellen. Auch Vorstellungsgespräche und Eignungstests können entscheidend sein. Die Universitäten möchten oft erfahren ob die Bewerber auch persönlich überzeugen können. Nur mit einer bloßen Note kann man oft nicht glänzen.
Zusätzlich existieren an vielen Hochschulen spezielle Regelungen – sogenannte Wildcards. Diese dürfen nicht unterschätzt werden. Bewerber mit einer unterdurchschnittlichen Note können damit in bestimmten Fällen trotzdem zugelassen werden. Es ist die Summe der Leistungen – die zählt. Wer ein Praktikum mit überdurchschnittlichem Erfolg oder andere herausragende Leistungen absolvierte, darf sich Hoffnungen machen. Diese Chance wird jedoch oft nicht genügend kommunikativ hervorgehoben.
Somit bleibt festzuhalten – der Numerus Clausus ist zwar eine Hürde, aber nicht das Ende aller Hoffnung. Viele gelangen durch Wartezeiten Eignungen und besondere Auszeichnungen an einen Studienplatz. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt bestehen für die Bewerber, deren Durchschnittsnote unter der geforderten liegt. Mutig bewerben ist das Motto. Entmutigen lassen sollten sie sich auf keinen Fall. Statistische Daten belegen, dass die Anzahl der Studienplätze die durch alternative Vergabekriterien vergeben werden, stetig steigt.
Die Potentiale sind vielfältig sollten jedoch gründlich recherchiert werden. Wer sich die Mühe macht die spezifischen Anforderungen der gewünschten Hochschule zu erforschen, kann großen Einfluss auf seinen Studienplatz nehmen. Nun heißt es – vorbereiten, kreativ sein und Chancen nutzen!
Zunächst einmal spielt die Wartezeit eine erheblich entscheidende Rolle. Bewerber die einige Semester gewartet haben bevor sie sich erneut bewerben können von den Regelungen profitieren. Wer zum Beispiel 5 Wartesemester nachweisen kann hat deutlich bessere Chancen auf einen Platz. Aber die Berechnung der Wartezeit erfolgt nicht nur nach Semestern – ebenfalls individuelle Umstände können hier Einfluss nehmen. Wichtig ist es – diese Zeit aktiv zugunsten der eigenen Bildung zu nutzen.
Ein weiterer Aspekt der Studienplatzvergabe sind die Auswahlkriterien durch Eignungsverfahren. Es ist vollkommen unrealistisch zu glauben: Dass die Durchschnittsnote alles entscheidet. Bei vielen Studiengängen wird zusätzlich ein Motivationsschreiben verlangt. Hier können Bewerber ihre Leidenschaft für das Fach und ihre bisherigen Erfahrungen positiv darstellen. Auch Vorstellungsgespräche und Eignungstests können entscheidend sein. Die Universitäten möchten oft erfahren ob die Bewerber auch persönlich überzeugen können. Nur mit einer bloßen Note kann man oft nicht glänzen.
Zusätzlich existieren an vielen Hochschulen spezielle Regelungen – sogenannte Wildcards. Diese dürfen nicht unterschätzt werden. Bewerber mit einer unterdurchschnittlichen Note können damit in bestimmten Fällen trotzdem zugelassen werden. Es ist die Summe der Leistungen – die zählt. Wer ein Praktikum mit überdurchschnittlichem Erfolg oder andere herausragende Leistungen absolvierte, darf sich Hoffnungen machen. Diese Chance wird jedoch oft nicht genügend kommunikativ hervorgehoben.
Somit bleibt festzuhalten – der Numerus Clausus ist zwar eine Hürde, aber nicht das Ende aller Hoffnung. Viele gelangen durch Wartezeiten Eignungen und besondere Auszeichnungen an einen Studienplatz. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt bestehen für die Bewerber, deren Durchschnittsnote unter der geforderten liegt. Mutig bewerben ist das Motto. Entmutigen lassen sollten sie sich auf keinen Fall. Statistische Daten belegen, dass die Anzahl der Studienplätze die durch alternative Vergabekriterien vergeben werden, stetig steigt.
Die Potentiale sind vielfältig sollten jedoch gründlich recherchiert werden. Wer sich die Mühe macht die spezifischen Anforderungen der gewünschten Hochschule zu erforschen, kann großen Einfluss auf seinen Studienplatz nehmen. Nun heißt es – vorbereiten, kreativ sein und Chancen nutzen!