Stromversorgung bei gleichzeitiger Wohnungsnutzung: Was müssen Mieter wissen?
Wie regeln Mieter die Stromversorgung, wenn sie gleichzeitig zwei Wohnungen bewohnen?
Wenn jemand umzieht, stellt sich oft die Frage nach den notwendigen Schritten bezüglich der Stromversorgung. Für einen reibungslosen Übergang zwischen alten und neuen Wohnungen ist es wichtig zu wissen, ebenso wie man den Stromversorger richtig informiert. Gehen wir die wichtigsten Punkte durch.
Zuerst – die Situation sieht so aus: Ein Mieter zieht am 1. Februar in eine neue Wohnung ein – bleibt jedoch bis zum 1. Mai in der alten Wohnung wohnen. In diesem Fall ist es entscheidend – dass der Mieter den Strom korrekt anmeldet und abmeldet. Der Zählerstand der alten Wohnung sollte am Auszugsdatum abgelesen werden. Das ist wichtig! Denn nur so kann der Mieter sicherstellen: Dass er für die verbrauchte Energie bis zur Wohnungsübergabe korrekt abgerechnet wird.
In der neuen Wohnung wird der Strom mit dem abgelesenen Zählerstand vom Übergabeprotokoll angemeldet. Dies geschieht in der Regel zeitnah nach der Übergabe. Nach der Übergabe der alten Wohnung wird der abgelesene Zählerstand der alten Wohnung für die formelle Abmeldung an den Stromanbieter übermittelt. So bleibt alles sauber und nachvollziehbar.
Vorbereitung ist alles. Faktisch könnte man in den ersten Monaten doppelte Grundgebühren haben die bei etwa 8 💶 pro Monat liegen. Das ergibt für drei Monate zusätzliche 24 Euro. Dennoch ist das für viele Mieter eine vertretbare Lösung. Gleichzeitig entgeht man vielen möglichen Komplikationen.
Ein weiterer Aspekt ist die Wohnungsrenovierung. In dieser Phase können geringfügige Stromkosten entstehen da Arbeiten häufig ebenfalls Strom benötigen. Es muss jedoch beachtet werden – dass nach der Abmeldung der alten Wohnung der Eigentümer im Regelfall den Strom anmelden wird. Ist etwas nicht korrekt; könnte er reklamieren. Dieses Risiko wird vermieden – wenn alles ordentlich abgemeldet wird.
Zu guter Letzt besteht für Mieter in der alten Wohnung die Möglichkeit den Stromvertrag zu kündigen vorausgesetzt kein Strom weiterhin benötigt wird. Dies macht besonders dann Sinn ´ wenn man sicher ist ` dass in der alten Wohnung kein Verbrauch mehr stattfindet. Es hilft – die Kosten zu senken.
Zusammenfassend ist es also ratsam den Strom für beide Wohnungen clever zu verwalten. Eine rechtzeitige Abmeldung bei der alten Wohnung und die gleichzeitige Anmeldung bei der neuen Wohnung sollte unkompliziert sein. Mieter können so viele Ärgernisse und zusätzliche Kosten vermeiden.
Zuerst – die Situation sieht so aus: Ein Mieter zieht am 1. Februar in eine neue Wohnung ein – bleibt jedoch bis zum 1. Mai in der alten Wohnung wohnen. In diesem Fall ist es entscheidend – dass der Mieter den Strom korrekt anmeldet und abmeldet. Der Zählerstand der alten Wohnung sollte am Auszugsdatum abgelesen werden. Das ist wichtig! Denn nur so kann der Mieter sicherstellen: Dass er für die verbrauchte Energie bis zur Wohnungsübergabe korrekt abgerechnet wird.
In der neuen Wohnung wird der Strom mit dem abgelesenen Zählerstand vom Übergabeprotokoll angemeldet. Dies geschieht in der Regel zeitnah nach der Übergabe. Nach der Übergabe der alten Wohnung wird der abgelesene Zählerstand der alten Wohnung für die formelle Abmeldung an den Stromanbieter übermittelt. So bleibt alles sauber und nachvollziehbar.
Vorbereitung ist alles. Faktisch könnte man in den ersten Monaten doppelte Grundgebühren haben die bei etwa 8 💶 pro Monat liegen. Das ergibt für drei Monate zusätzliche 24 Euro. Dennoch ist das für viele Mieter eine vertretbare Lösung. Gleichzeitig entgeht man vielen möglichen Komplikationen.
Ein weiterer Aspekt ist die Wohnungsrenovierung. In dieser Phase können geringfügige Stromkosten entstehen da Arbeiten häufig ebenfalls Strom benötigen. Es muss jedoch beachtet werden – dass nach der Abmeldung der alten Wohnung der Eigentümer im Regelfall den Strom anmelden wird. Ist etwas nicht korrekt; könnte er reklamieren. Dieses Risiko wird vermieden – wenn alles ordentlich abgemeldet wird.
Zu guter Letzt besteht für Mieter in der alten Wohnung die Möglichkeit den Stromvertrag zu kündigen vorausgesetzt kein Strom weiterhin benötigt wird. Dies macht besonders dann Sinn ´ wenn man sicher ist ` dass in der alten Wohnung kein Verbrauch mehr stattfindet. Es hilft – die Kosten zu senken.
Zusammenfassend ist es also ratsam den Strom für beide Wohnungen clever zu verwalten. Eine rechtzeitige Abmeldung bei der alten Wohnung und die gleichzeitige Anmeldung bei der neuen Wohnung sollte unkompliziert sein. Mieter können so viele Ärgernisse und zusätzliche Kosten vermeiden.