"Fliegen trotz Sehschwäche - Chancen und Herausforderungen für angehende Privatpiloten"

Wie stehen die Chancen für Personen mit Sehschwächen, eine Privatpilotenlizenz zu erwerben und was sind die relevanten medizinischen Vorschriften?

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Der Traum vom Fliegen, er ist für viele Menschen faszinierend. Doch was, wenn die eigenen Augen diesem Traum einen Strich durch die Rechnung machen? Die Frage nach der Tauglichkeit zum Fliegen bei Sehschwäche ist komplex. Es gibt klare Richtlinien und Vorschriften die es zu beachten gilt. Zuerst kommen die EU-Verordnungen ins Spiel – besonders die Verordnung 1178/2011 die grundlegende Anforderungen an die Tauglichkeit von Piloten beschreibt.

Die medizinischen Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 sind hierbei entscheidend. Abschnitt B – Unterabschnitt MED.B.070, behandelt das Sehorgan. Hierbei wird nicht nur das Sehvermögen überprüft · allerdings ebenfalls andere wichtige Aspekte wie das Gesichtsfeld · das Sehen bei Nacht und das Erkennen von Farben. Das bedeutet ´ dass eine umfassende Untersuchung erforderlich ist ` um die Flugtauglichkeit zu bestimmen. Bei der Fliegerärztlichen Untersuchung wird viel weiterhin als nur kurz- oder weitsichtig zu sein überprüft.

Die Zahlen der zugelassenen Fliegerärzte in Deutschland sind » gelinde gesagt « bescheiden. vielerorts nahezu nicht existent. Wer sollte also die Tauglichkeit per Ferndiagnose festlegen? Es ist unumgänglich einen zugelassenen Fliegerarzt aufzusuchen. Dies ist der erste Schritt um einen realistischen Überblick über die eigenen Fähigkeiten und deren Eignung für den Pilotenstatus zu erhalten.

Besonders wichtig ist die Beurteilung von Astigmatismus und Anisometropie. Bei Astigmatismus darf der Wert bei der Bundeswehr nicht höher als 1⸴00 sein. Im Rahmen der Klasse 1 ist der Grenzwert 2⸴00. Hier stellt sich die Frage – wie realistisch sind die selbst gemessenen Werte? Manchmal können Unsicherheiten hier zu vereinfachten Annahmen führen. Eine gründliche ärztliche Untersuchung bietet die nötige Klarheit.

Wichtig hierbei ist: Wenn Du dir unsicher bist oder bereits behandelnde Augenärzte aufgesucht hast, lade das Formblatt „Augenärztlicher Untersuchungsbericht“ vom LBA herunter. In dieses Dokument werden dann die relevanten Testergebnisse eintragen. Es muss eine Augenärztliche Beurteilung vorgelegt werden um eine umfassende fliegerärztliche Untersuchung durchlaufen zu können. Ist dies abgeschlossen und erhältst Du das Medical 2 kannst Du tatsächlich mit der Ausbildung zur Privatpilotenlizenz beginnen.

In manchen Fällen könnte es jedoch auch realistisch sein: Dass Deine körperlichen Voraussetzungen für ein Medical 1 ausreichen. Gespräche mit dem Fliegerarzt sind hierbei unerlässlich. Sie eröffnen möglicherweise neue Perspektiven die zur Verwendung eine umfassende Flugausbildung notwendig sind. Dennoch – die geforderten medizinischen Kriterien sind essentiell. Zum Schluss bleibt zu sagen, dass die Reise zum Pilotenschein für denjenigen mit Sehschwäche durchaus möglich ist – obwohl mit verschiedenen Herausforderungen und dem nötigen medizinischen Feingefühl, das es benötigt um durch alle Vorschriften hindurch zu navigieren.






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