Berücksichtigung von Angststörungen im Schulkontext: Pflicht oder Milderung?
Müssen Lehrer auf die Bedürfnisse von Schülern mit Angststörungen eingehen?
Das Thema der Berücksichtigung von sozialen Phobien in Schulen wird oftmals kontrovers diskutiert. Trotz der Tatsache, dass Lehrer, mathematisch betrachtet keine explizite Pflicht dazu haben tun sie es in vielen Fällen dennoch, weil sie empathisch sind. Die Realität zeigt: Dass viele Pädagogen versuchen auf die Bedürfnisse ihrer Schüler einzugehen, besonders wenn es um gesundheitliche Anliegen geht.
Der Druck der Schule ist enorm. Die Bildungsrichtlinien die Lehrpläne und die damit verbundenen Leistungen müssen regelmäßig erbracht werden. Dies stellt für Schüler mit Angststörungen eine besondere Herausforderung dar. Denn die Schule verlangt Noten. Diese werden auf Basis von erbrachten Leistungen vergeben. Wenn jemand diese Anforderungen nicht erfüllen kann ist das eine klare Konsequenz. Diese Realität lässt sich nicht ignorieren. Ein Schüler könnte dazu verleitet werden ´ seine Probleme zu verstecken ` um nicht negativ aufzufallen.
Erfahrungen zeigen: Dass Unterstützung durchaus möglich ist. Ein Schüler berichtet, dass er während seiner neunmonatigen Abwesenheit von der Schule für eine sanftere Wiedereingewöhnung in einer höheren Klasse zwei Stunden pro Tag unterrichtet wurde. Zudem darf er während der Pausen im Klassenraum bleiben. Diese Form der Unterstützung ist ausschlaggebend für das Wohlbefinden der Schüler. Verzweifeln sollte man nicht – denn viele Lehrer sind hellhörig für solche Anliegen. Soziale Phobie wird in der Regel anerkannt.
Aber wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Es ist wichtig zu beachten – dass Lehrer gesundheitliche Störungen in Form von attestierten ärztlichen Bescheinigungen berücksichtigen müssen. Psychische Störungen fallen ähnlich wie unter diese Regelung. Ein Beispiel: Wird eine soziale Phobie vom Arzt attestiert kann der Schüler spezielle Anpassungen im Unterricht beantragen ebenso wie etwa eine Befreiung vom Sportunterricht. Die Gleichbehandlung aller Schüler ist beständig ein zentrales Anliegen. Ein Lehrer wird eher ungern einem Schüler das Halten von Referaten verweigern, nur weil er sich nicht wohlfühlt.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass Lehrer grundsätzlich ein gewisses Maß an Berücksichtigung aufbringen können und oft ebenfalls tatsächlich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schüler eingehen. Doch dafür bedarf es der korrekten Dokumentation durch Fachkräfte. In jedem Fall ist es ratsam, offen mit dem Lehrer zu kommunizieren—so überraschend es auch erscheinen mag, dieser Schritt kann viel bewirken. Der Dialog zwischen Lehrer und Schüler ist von zentraler Bedeutung um eine Win-Win-Situation zu schaffen die den Anforderungen des Lehrplans gerecht wird und gleichzeitig die psychische Gesundheit des Schülers berücksichtigt.
Der Druck der Schule ist enorm. Die Bildungsrichtlinien die Lehrpläne und die damit verbundenen Leistungen müssen regelmäßig erbracht werden. Dies stellt für Schüler mit Angststörungen eine besondere Herausforderung dar. Denn die Schule verlangt Noten. Diese werden auf Basis von erbrachten Leistungen vergeben. Wenn jemand diese Anforderungen nicht erfüllen kann ist das eine klare Konsequenz. Diese Realität lässt sich nicht ignorieren. Ein Schüler könnte dazu verleitet werden ´ seine Probleme zu verstecken ` um nicht negativ aufzufallen.
Erfahrungen zeigen: Dass Unterstützung durchaus möglich ist. Ein Schüler berichtet, dass er während seiner neunmonatigen Abwesenheit von der Schule für eine sanftere Wiedereingewöhnung in einer höheren Klasse zwei Stunden pro Tag unterrichtet wurde. Zudem darf er während der Pausen im Klassenraum bleiben. Diese Form der Unterstützung ist ausschlaggebend für das Wohlbefinden der Schüler. Verzweifeln sollte man nicht – denn viele Lehrer sind hellhörig für solche Anliegen. Soziale Phobie wird in der Regel anerkannt.
Aber wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Es ist wichtig zu beachten – dass Lehrer gesundheitliche Störungen in Form von attestierten ärztlichen Bescheinigungen berücksichtigen müssen. Psychische Störungen fallen ähnlich wie unter diese Regelung. Ein Beispiel: Wird eine soziale Phobie vom Arzt attestiert kann der Schüler spezielle Anpassungen im Unterricht beantragen ebenso wie etwa eine Befreiung vom Sportunterricht. Die Gleichbehandlung aller Schüler ist beständig ein zentrales Anliegen. Ein Lehrer wird eher ungern einem Schüler das Halten von Referaten verweigern, nur weil er sich nicht wohlfühlt.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass Lehrer grundsätzlich ein gewisses Maß an Berücksichtigung aufbringen können und oft ebenfalls tatsächlich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schüler eingehen. Doch dafür bedarf es der korrekten Dokumentation durch Fachkräfte. In jedem Fall ist es ratsam, offen mit dem Lehrer zu kommunizieren—so überraschend es auch erscheinen mag, dieser Schritt kann viel bewirken. Der Dialog zwischen Lehrer und Schüler ist von zentraler Bedeutung um eine Win-Win-Situation zu schaffen die den Anforderungen des Lehrplans gerecht wird und gleichzeitig die psychische Gesundheit des Schülers berücksichtigt.