Autoführerschein: Mit 16 oder 17 Jahren – Wer hat recht?

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Autoführerschein macht einen großen Unterschied. Doch wie ist die Regelung in Deutschland?

Eine Debatte über das richtige Alter für den Führerschein führt oft zu Verwirrung. Du fragst dich – ob man mit 16 oder 17 Jahren den Führerschein machen kann. Einige Stimmen in der Diskussion meinen: Dass das Mindestalter 17 Jahre beträgt. Andere argumentieren – dass es bereits mit 16 Jahren möglich ist. Wer hat nun recht? Eine detaillierte Untersuchung der Regelungen zeigt: Dass in Deutschland tatsächlich das begleitete Fahren ein zentraler Punkt ist.

Zunächst – das Mindestalter für die Anmeldung zur Fahrschule liegt bei 16 Jahren und 6 Monaten. Hierbei muss ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Das ist wichtig – ohne die Zustimmung einer erwachsenen Person geht es nicht. Im Rahmen des begleiteten Fahrens, ebenfalls bekannt als „BF 17“, darf man nach Bestehen der Führerscheinprüfung ab 17 Jahren fahren – allerdings nur in Begleitung.

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein und darf nicht weiterhin als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Das bedeutet – diese Personen müssen verantwortungsbewusst sein.

Laut aktuellen Daten aus dem Straßenverkehrsamt ist die Teilnahme am begleitenden Fahren in Deutschland beliebt. Viele Jugendliche nutzen die Möglichkeit ihre Fahrkenntnisse unter Anleitung eines erfahrenen Fahrers zu optimieren. Studien zeigen, dass das Risiko von Verkehrsunfällen für Fahranfänger die am begleiteten Fahren teilgenommen haben um bis zu 25% sinkt. Es ist also ein interessantes Konzept das Nutzen bringt.

Willst du theoretische oder praktische Prüfung ablegen? Die theoretische Prüfung kann man frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Die praktische Prüfung ist sogar einen Monat früher möglich. Das erlaubt den Jugendlichen – sich gut vorzubereiten.

Es gibt auch eine Besonderheit beim L17-Führerschein in Österreich – dort kann man mit 16 Jahren anfangen. Das ist ein gutes Beispiel für unterschiedliche Regelungen in den europäischen Ländern. Der L17-Führerschein in Österreich fordert ähnlich wie eine Begleitperson.

Zusammenfassend kann man sagen – die Debatte ist komplex. In Deutschland darfst du mit 16⸴5 Jahren in der Fahrschule beginnen. Den Führerschein für das begleitete Fahren erhältst du jedoch erst mit 17 Jahren. In manchen Ländern wird das Konzept des begleiteten Fahrens ebenfalls angeboten.

Somit liegt die Antwort auf deine Frage klar auf der Hand: Ja, du kannst mit 16⸴5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen jedoch dein Führerschein kommt erst mit 17 Jahren in Kraft. Bleibt also nur zu hoffen: Es bald einheitliche Regelungen gibt die zur Verwendung alle Länder gelten – das würde vieles erleichtern.






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