Fragestellung: Darf man ein 500ccm Microcar tatsächlich mit 16 Jahren fahren?

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Die Frage, ob jemand bereits mit 16 Jahren ein 500ccm Microcar fahren darf ist nicht nur spannend. Sie betrifft ebenfalls zahlreiche Jugendliche die betreffend den Führerschein nachdenken. Oft herrscht Verwirrung rund um die diversen Führerscheinklassen und deren besondere Erfordernisse. Der Gesetzgeber hat verschiedene Regelungen erlassen die oft nicht eindeutig sind. Es lohnt sich – die Thematik grundlegend zu erörtern.

Seit dem Jahr 2013 gibt es auf dem Gebiet der Leichtkraftfahrzeuge, zu denen auch Microcars zählen, Änderungen. Die Führerscheinklasse AM erlaubt es Jugendlichen ab 16 Jahren, bestimmte Fahrzeuge zu fahren. Die Obergrenze dieser Klasse umfasst Kleinwagen die 45 km/h nicht überschreiten. Hierbei darf der Hubraum jedoch maximal 50ccm bei Fremdzündermotoren sowie ebenfalls Ottomotoren betragen. Bei Diesel- und Elektromotoren ist die Antriebsleistung auf 4 kW beschränkt. Man könnte also sagen diese Fahrzeuge sind nicht für hohe Geschwindigkeiten oder großflächige Fahrten geeignet.

Widersprüche treten auf sobald man die Angebote der Verkäufer im Internet analysiert. Viele Anbieter deklarieren ihre Microcars als „ab 16 Jahren zugelassen“, ohne dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich zu respektieren. Das könnte auf eine ungenaue Marktkommunikation hinweisen. Der Erklärungsbedarf ist hoch ´ wenn man berücksichtigt ` dass eine Unterscheidung zwischen Leichtkraftfahrzeugen und herkömmlichen PKWs unabdingbar ist.

Wer sich in die Materie vertieft, wird feststellen, dass zur Klasse AM auch eine weitere Kategorie gehört die 2- und 3-rädrige Kleinkrafträder umfasst. Diese dürfen bis 80 km/h fahren. Ein Beispiel hierfür ist die berühmte Piaggio Ape ein dreirädriges Fahrzeug das berechtigt ist, mit dem Führerschein A1 zu fahren. Doch diese spezielle Regelung lässt sich kaum auf vierrädrige Microcars übertragen, es sei denn man fällt in die Kategorie der Leichtkraftfahrzeuge die nicht schneller als 45 km/h sind.

Der A1 Führerschein » um den oft gerungen wird « bringt ähnlich wie Anforderungen mit sich. Man darf Fahrten mit Mopeds bis 125ccm und einer Leistung bis zu 11 kW unternehmen. Diese Klasse gilt jedoch nicht für Microcars wenn sie über die festgelegten Grenzen hinausgehen. Es gibt klare Richtlinien die dies in den Fußnoten des Gesetzes verankern. Alleine die Tatsache, dass eine maximale Geschwindigkeit und ein Leergewicht von 350 kg beachtet werden müssen deutet darauf hin dass nur bestimmte Modelle von den Regelungen profitieren.

Es ist wichtig zu beachten: Dass Microcars die über die Klasse AM laufen seit kurzem gesetzlich anerkannt sind. Das bedeutet, dass man – wie bereits erwähnt – ab 16 Jahren mit diesen Fahrzeugen auf die Straße darf. Aber das ist halt nur für Fahrzeuge die den spezifischen Vorgaben entsprechen. Für alles zusätzlich ist das Mindestalter von 18 Jahren erforderlich, ergänzt durch die Klasse B. Das ist von großer Bedeutung, denn viele Jugendliche sind sich dieser Abstufungen und Vorgaben nicht vollständig bewusst.

Schlussendlich bleibt zusammenfasst so zu sagen: Während eine Fahrt mit 500ccm Microcars mit 16 Jahren nicht möglich ist, dürfen tatsächlich Fahrzeuge aus der Klasse AM gefahren werden – unter strengen Bedingungen. Die Verwirrung entsteht durch ungenaue Werbeaussagen. Wer sich informieren möchte sollte sich die Bestimmungen zu Gemüte führen und sicherstellen: Dass das gewünschte Fahrzeug allen rechtlichen Anforderungen genügt.






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