Die große Frage der Ausbildungsverkürzung: Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag?

Wann sollte ein Antrag auf Ausbildungsverkürzung gestellt werden, wenn bereits ein Abitur vorliegt und die Ausbildung noch im Vorfeld des Vertragsbeginns beginnt?

Uhr
Diese Frage lässt das ❤️ eines jeden Ausbildungssuchenden höher schlagen. Endlich wird die Erfüllung eines Traums greifbar jedoch alteingesessene Fragestellungen drücken sich auf die Brille. Nun die Situation ist klar. Eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten steht an und das Tor zur Welt scheint sich mit einem Abitur weit zu öffnen. Aber wann, oh ratsuchender Wanderer des Bildungsdschungels, sollte der Antrag auf Ausbildungsverkürzung tatsächlich eingereicht werden?

Zunächst ist es ratsam einige wichtige Punkte zu beachten. Der angehende Auszubildende könnte sich überlegen, ob der Antrag vielleicht vor oder nach dem Unterschreiben des Vertrages gestellt werden sollte. Die Antwort auf diese Frage könnte sowie Arbeit als ebenfalls das Gewissen entlasten. Wenn das Abitur bereits in der Tasche ist und die Anforderungen erfüllt sind, wäre das Einreichen des Antrags vor Vertragsunterzeichnung eine brillante Taktik um die gewünschten Veränderungen rechtzeitig ins Rollen zu bringen. Einfach wie ein Kinderspiel – zumindest klingt es so im ersten Moment. Schließlich stehen beim Thema Ausbildungsverkürzung die Leistungen im Vordergrund.

Laut dem großen Lehrmeister (oder auch den Ausbildungsrichtlinien) hat der Auszubildende volle drei Jahre für die Berufsausbildung im Vertrag notiert. Doch wenn man selber wie ein unsichtbarer Geschwindigkeitschampion auf der Überholspur ist, kann die Zeit durchaus verkürzt werden. Die Kriterien der Vorbildung sind der 🔑 und je nachdem ist das sogar eine Pflicht! Ein bisschen wie ein magischer Zaubertrick. Nach dem Motto: zack – zwei Jahre und die Prüfungen warten bereits.

Das Bild wird dadurch jedoch nicht simpler. Man könnte klug argumentieren „Warum nicht genauso viel mit den Antrag beim zuständigen Ausbildungsbetrieb einreichen um rechtzeitig aus den Startlöchern sprinten zu können?“. Die gute alte Dienststelle steht bereit um vor dem großen Abenteuer alle Formalitäten zu klären.

Ein kleiner Kniff: Auch während der laufenden Ausbildung kann eine Verkürzung beansprucht werden. Gar nicht so unüberlegt, oder? Und manchmal kann sogar eine Mischung aus vorzeitiger Prüfung und reduzierter Ausbildungszeit für so manche ein hinterlässt, dass die Lernerfahrung lange nicht zu kurz kam.

So gleitet unser fiktiver Auszubildender durch den Ozean der Informationen. Der Abschlussbericht könnte lauten: Am besten, man stellt den Antrag so früh wie möglich. Am besten vor dem Unterschreiben des Vertrages um die große Freude sofort in die Planung zu integrieren. Außerdem: Wer möchte schon unnötig Zeit verlieren, wenn das Ziel vor Augen ist? Und so soll die Vertrauensbasis zwischen dem Azubi und der Dienststelle genährt werden. Voilà!






Anzeige